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Sozialhilfe: Strafe für Einkauf in Deutschland ausgesetzt

Sozialhilfe: Strafe für Einkauf in Deutschland ausgesetzt

Sozialhilfe: Strafe für Einkauf in Deutschland ausgesetzt

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Ein wichtiges Standbein des Fleggaard-Konzerns sind die Grenzhandelsgeschäfte. Foto: Karin Riggelsen (Archiv)

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Wer in Dänemark Sozialhilfe empfängt und in Deutschland einkaufen geht, musste bisher fürchten, dass Gelder von der Kommune gestrichen werden. Eine Überprüfung des geltenden Rechts hat ergeben, dass Dänemark gegen EU-Rest verstoßen könnte. Deshalb wurden nun sämtliche Sanktionen auf Eis gelegt. Die Kommune Apenrade zahlt einbehaltene Gelder zurück.

Bürgerinnen und Bürger, die in Dänemark Sozialhilfe vom Staat empfangen, dürfen künftig wieder zum Beispiel nach Deutschland fahren, um einzukaufen, ohne Gefahr zu laufen, dass ihnen dafür Gelder gestrichen werden.

So lautet einer der Punkte in einem Schreiben, das die Behörde für Arbeitsmarkt und Rekrutierung am Freitag an die Kommunen des Landes verschickt hat. Darin steht unter anderem, dass Sanktionen für kurzfristige Auslandsaufenthalte auf Eis gelegt werden.

Das Arbeitsministerium hatte nach medialen Veröffentlichungen von Fällen, in denen Sozialhilfeempfangende nach einem Auslandsaufenthalt sanktioniert wurden und einer Anfrage des parlamentarischen Bürgerbeauftragten eine Überprüfung der geltenden Regeln eingeleitet. Auf Grundlage dieser wurden die Vorschriften nun ausgesetzt.

Nach vorläufiger Einschätzung des Ministeriums bestehen berechtigte Zweifel, ob Dänemark die EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Freizügigkeit einhält.

Apenrade zahlt eingezogenes Geld zurück

Wie Danmarks Radio am Sonnabendmittag berichtet, hat die Kommune Apenrade aufgrund der gekippten Regeln beschlossen, alle bisher durch Sanktionen einbehaltenen Gelder an die betroffenen Personen nachträglich auszuzahlen.

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