Covid-19

Unternehmen können Kosten für Corona-Ausfall erstattet bekommen

Unternehmen können Kosten für Corona-Ausfall erstattet bekommen

Unternehmen können Kosten für Ausfall erstattet bekommen

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Mit einer neuen Absprache wird auf die steigenden Corona-Zahlen reagiert. Foto: Karin Riggelsen

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Wenn das Kind einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in Quarantäne muss oder infiziert ist, soll das Unternehmen laut einer neuen Absprache eine Erstattung beantragen können.

Immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Coronavirus, und in vielen dänischen Unternehmen, die für die Quarantäne ihrer Mitarbeiter aufkommen müssen, steigt der Krankenstand stetig an.

Doch nun wollen die Regierung und die Arbeitsmarktparteien eine befristete Sonderregelung wieder einführen.

Erstattung der Arbeitgeberkosten

Sie ermöglicht es Unternehmen, die Erstattung der Arbeitgeberkosten für Krankengeld ab dem ersten Krankheitstag zu beantragen.

Gleichzeitig haben Eltern, die auf ein aufgrund von Corona nach Hause geschicktes Kind unter 13 Jahre aufpassen, Anspruch auf Kinderkrankengeld (barseldagpenge) für bis zu zehn Tage.

„Wer zu Hause arbeiten kann, muss zu Hause arbeiten. Die neue Absprache ist für alle, die nicht zu Hause arbeiten können“, sagt Lizette Risgaard, Vorsitzende des Gewerkschaftsdachverbandes Fagbevægelsens Hovedorganisation.

Regelung lief im Juli aus

Die Krankengeldregelung ähnelt sehr stark der früheren Regelung, die jedoch am 1. Juli eingestellt wurde. Die Wiedereinführung soll ab Dienstag und rückwirkend gelten.

Seit Juli haben mehrere Unternehmen genau das gefordert, denn es gibt eine Empfehlung, sich zu isolieren, wenn man mit dem Coronavirus infiziert ist oder Symptome aufweist. Zu den Symptomen können Fieber, Husten, Müdigkeit und eine Beeinträchtigung des Geschmacks- und Geruchssinns gehören.

Bisher muss das Unternehmen für die ersten 30 Krankheitstage zahlen, wie es vor dem Coronavirus die Regel war, aber in Zukunft können die Unternehmen wieder eine Erstattung beantragen.

Voraussetzung ist, dass die Person nicht zu Hause arbeiten kann. Selbstständige können die Erstattung bei ihrer Kommune beantragen.

Organisation froh über Absprache

Auch die Arbeitgeberorganisation DA ist zufrieden mit der Absprache.

„Die Ansteckung in der Gesellschaft nimmt zu, und vielerorts müssen die Arbeitnehmer wegen Corona zu Hause bleiben. Es ist sehr vernünftig, dass wir die Regelungen wieder einführen, bei denen man vom ersten Tag an Krankengeld bekommt“, sagt der Vorsitzende Jacob Holbraad.

Die Vereinbarung über die Kostenerstattung – die von einer Mehrheit im Parlament gebilligt werden muss – läuft am 28. Februar 2022 aus, und dann werden die Parteien prüfen, ob die Sonderregelungen weiterhin erforderlich sind.

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