Wiedereröffnung

Weitere Lockerungen: Das gilt ab Freitag

Weitere Lockerungen: Das gilt ab Freitag

Weitere Lockerungen: Das gilt ab Freitag

Ritzau/hm/dodo
Kopenhagen
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Die Maskenpflicht entfällt zwar noch nicht, aber auch dafür hat die Regierung bereits einen Zeitplan vorgestellt. Foto: Cezary Kowalski/Zuma/Ritzau Scanpix

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Anfang der Woche haben sich die Parteien im Folketing auf weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geeinigt. Das ändert sich am Freitag:

Alle Parteien im Folketing mit Ausnahme der Neuen Bürgerlichen haben sich in der Nacht zu Dienstag über eine weitere Öffnung Dänemarks im Zuge der Corona-Pandemie geeinigt. Die neue Phase der Wiedereröffnung beginnt am Freitag. Die Vereinbarung ist Teil eines großen Plans zur Rückkehr in die Normalität vom 22. März dieses Jahres.

Darauf haben sich die Parteien verständigt:

Corona-Pass

  • Der Corona-Pass wird bereits im Juni wieder Schritt für Schritt auslaufen. Im August, wenn alle, die es wünschen, geimpft sind, werden die Parteien diskutieren, ob und wie es mit dem Pass weitergeht. Vereinbart wurde eine sogenannte „solnedgangsklausul“, die dem Pass ein Ende setzt – mit Ausnahme von Reisen und Tourismus, in diesen Feldern wird der Corona-Pass auch weiterhin eine Rolle spielen.
  • Ab Freitag ist es nicht mehr notwendig, einen Coronapass beim Betreten von Bibliotheken vorzuweisen. Der Pass muss auch nicht mehr beim Ausüben von Vereinssport vorgezeigt werden, doch ist weiterhin ein gültiger Pass erforderlich.
  • Der Nachweis der ersten Impfung, die mindestens vor 14 Tagen vorgenommen wurde, ersetzt einen Corona-Pass. Somit können bereits Personen, die eine Impfung begonnen haben, beispielsweise ohne Corona-Test ein Kino oder ein Restaurant besuchen.

Schutzmasken

  • Die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, soll ebenso im August fallen, wenn alle Erwachsenen, die geimpft werden wollen, geimpft sind. Im Juni soll es dazu einen genauen Plan geben.

Homeoffice

  • Regierungschefin Mette Frederiksen hatte im Zuge der Pandemie die Wirtschaft eindringlich aufgefordert, Angestellte im Homeoffice arbeiten zu lassen. Nun soll es eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag außerhalb der eigenen vier Wände geben. Ab Freitag können 20 Prozent zurückkehren, ab dem 14. Juni 50 Prozent. Es wird damit gerechnet, dass dann alle über 50 mindestens eine Impfung erhalten haben. Ab 1. August sollen alle dann wieder in ihren Büros arbeiten.

Kultur und Sport

  • Alle restlichen Sport-, Freizeit- und Vereinsaktivitäten können ab Freitag wieder aufgenommen werden. Das Vorzeigen eines Corona-Passes ist Voraussetzung. In Vereinen oder Musikschulen darf dann auch wieder gesungen werden.
  • Zoos sowie Freizeit- und Erlebniseinrichtungen können ihre Gebäude wieder für Besucher öffnen, dies gilt auch für Abendschulen.
  • Diskotheken und Nachtclubs bleiben geschlossen, Restaurants und Bars können unter Einhaltung der Regeln besucht werden.

Ausbildung

  • Ab Freitag können alle restlichen Schüler wieder in ihre Klassen zurückkehren.

Versammlungsverbot

  • Der Plan, das Versammlungsverbot aufzuheben, bleibt nach den Verhandlungen Dienstagnacht unverändert. Es soll im Freien ab den 11. Juni wegfallen, in Gebäuden ab 1. August.
  • Ab Freitag wird die Maximalgrenze angehoben. In Gebäuden können sich dann statt 25 Personen 50 treffen, draußen sind es statt 75 dann 100 Personen.
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