Arbeitslosengeld & Co.

EU-Streit über den Export von Wohlfahrtsleistungen

EU-Streit über den Export von Wohlfahrtsleistungen

EU-Streit über den Export von Wohlfahrtsleistungen

Kopenhagen
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Troels Lund Poulsen
Troels Lund Poulsen Foto: Scanpix

Die EU-Kommission will nicht akzeptieren, dass Dänemark nur drei Monate lang Geld überweist. Die Gewerkschaften stimmen dem zu: Wer Arbeitslosengeld bezieht, der habe schließlich vorher auch etwas eingezahlt. Bei der Debatte geht es vor allem ums Prinzip – denn nur wenig Geld wird tatsächlich von Dänemark ins Ausland überwiesen.

Wie lange sollen EU-Bürger Arbeitslosengeld („dagpenge“) aus Dänemark erhalten, nachdem sie in ein anderes EU-Land gezogen sind? Darüber sind große Teile der dänischen Politik und die EU-Kommission weiter uneins.  Drei Monate, nachdem ein breites Bündnis aus der Regierungskoalition aus Venstre, Liberaler Allianz und Konservativen sowie  Dänische Volkspartei, Sozialdemokraten, SF und Einheitsliste die Ausweitung der Auszahlungsspanne von drei auf sechs Monate abgelehnt haben, ist nun Post von der EU-Kommission aus Brüssel eingetroffen.

Man habe, schreibt die Kommission, das Bedenken des Folketings zur Kenntnis genommen. Aber: „Die bislang von Dänemark praktizierte Grenze der dreimonatigen Auszahlung von Bezügen ins Ausland ist zu kurz, um eine realistische Möglichkeit zu geben, eine Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat zu finden.“

Eine Diskussion, bei der es beiden Seiten ums Prinzip geht, denn nur wenige EU-Bürger exportieren ihr Arbeitslosengeld – für das sie zuvor  selbst  in eine A-Kasse eingezahlt haben – tatsächlich ins Ausland: 2016 arbeiteten 91.916 EU-Bürger ohne dänischen Pass in Vollzeit in Dänemark, nur 1.213 von ihnen nahmen nach Ende der Anstellung ihr Arbeitslosengeld mit ins Ausland.

Eine geringe Zahl, gibt Beschäftigungsminister Troels Lund Poulsen (Venstre) zu. Er befürchtet aber eine Zunahme, sollte Dänemark die Auszahlungsspanne erweitern. „Vor allem, wenn wir die Regeln lockern, gehe ich davon aus, dass wir eine recht große Steigerung in der Anzahl der Personen feststellen, die von dem Recht Gebrauch machen werden. Und das wird die Unterstützung für das europäische Projekt weiter untergraben“, so der Minister.

Gewerkschaften: Wer Leistungen bezieht, der hat auch eingezahlt

Die dänischen Gewerkschaften, die das Arbeitslosengeld verwalten, haben gegen den Export der Bezüge nichts einzuwenden. Der Export des Arbeitslosengeldes setze ja voraus, dass man ein Anrecht auf die Leistung, sprich zuvor dafür eingezahlt habe, so Michael Rosenby, Chefkonsulent der Branchenorganisation Danske A-Kasser, die 23 A-Kassen in Dänemark repräsentiert. Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen sei eine einjährige Beschäftigungsspanne in Dänemark oder ein Einkommen von 220.000 Kronen über drei Jahre. Prinzipiell könne ein EU-Bürger zwar nach drei Monaten Arbeit im Land Einzahlungen aus vorherigen Arbeitslosenversicherungen im Ausland geltend machen, aber dies geschehe äußerst selten, so Rosenby.

Den Gewerkschaften lägen keinerlei Hinweise darauf vor, dass mit den Regeln Missbrauch betrieben würde.
Das von der EU geplante Gesetzespaket zu  Wohlfahrtsleistungen muss noch zwischen den EU-Ländern und dem EU-Parlament verhandelt werden, bevor die Regelungen auch für Dänemark bindend werden können. 

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