Wahlen 2017 / Fall Allerslev

1.123 wählten zurückgetretene Politikerin – Durften die Behörden plaudern?

1.123 wählten zurückgetretene Politikerin – Durften die Behörden plaudern?

1.123 wählten zurückgetretene Politikerin – Durften die Behörden plaudern?

Kopenhagen
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Anna Mee Allerslev
Anna Mee Allerslev Foto: Scanpix

Der Fall Anna Mee Allerslev zieht immer weitere Kreise. Die Politikerin war kurz vor der Kommunalwahl zurückgetreten, weil ihr fehlende Urteilskraft vorgeworfen wurde. Jetzt untersucht der Ombudsmann die Rolle der Behörden in dem Fall. Auch Kopenhagens Oberbürgermeister gerät ins Fadenkreuz.

Der Ombudsmann des Folketings, der für Beschwerdefälle gegen öffentliche Institutionen zuständig ist, hat sich in den Fall um Kopenhagens ehemalige Bürgermeisterin für Beschäftigung und Integration, Anna Mee Allerslev (Radikale Venstre) eingeschaltet. Diese war zurückgetreten und hatte angekündigt, nicht wieder kandidieren zu wollen. Doch bei der Kommunalwahl am 21. November stand ihr Name wegen der (Ab-) Meldefrist für Kandidaten noch auf dem Wahlzettel – und Allerslev wurde mit 1.123 persönlichen Stimmen sogar in die Kopenhagener Bürgerschaft gewählt.

Am Donnerstag gab sie nun erneut bekannt, ihren Sitz nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Doch der Fall Allerslev ist damit nicht vorbei. Der Ombudsmann prüft nun, ob Mitarbeiter der Kopenhagener Behörden überhaupt das Recht hatten, Angaben über Allerslev an die Presse weiterzugeben – und ob Kopenhagens Oberbürgermeister den betreffenden Mitarbeiter zurechtweisen darf, wie er es angekündigt hat.

Anna Mee Allerslev zahlte nach, gestand Fehler ein – und trat dann doch zurück

Dreh- und Angelpunkt ist die Hochzeit der Politikerin, für die sie einen Saal des Kopenhagener Rathauses angemietet hatte, ohne zunächst dafür zu bezahlen. Wie sich herausstellte, war ihr seitens der Kommune entsprechend gängiger Praxis keine Rechnung geschrieben worden. Nach öffentlicher Kritik und von der Tageszeitung BT ausgehender Berichterstattung zahlte Allerslev die Miete freiwillig nach. Dennoch trat sie zurück, nachdem in der Folge anhand von Vorwürfen angeblicher Freundschaftsdienste ihre Urteilskraft infrage gestellt wurde.

Ombudsmann untersucht Rechtslage – und Frank Jensens Rolle

Der Ombudsmann hat sich nun des Falles angenommen, nachdem Kopenhagens Oberbürgermeister Frank Jensen (Sozialdemokraten) vergangene Woche in der Fernsehsendung „Talkshowet Lippert“ auf TV2 News gesagt hatte, dass es eine Verwaltungsabteilung in seiner Zuständigkeit gewesen sei, die die Informationen über die Vermietung des Saales an die Presse gegeben habe und dass der betreffende Mitarbeiter, wenn er gefunden wird, „zurechtgewiesen“ werde.

Der Professor für Verwaltungsrecht an der Uni Kopenhagen Michael Götze spricht unterdessen von einer Grauzone, in der sich Frank Jensen bewege, wenn er der Meinung sei, Behördenmitarbeiter zurechtweisen zu können. „Dazu gibt es keine Gesetzgebung. Wir befinden uns hier auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit“, so Götze. Jensen Zurechtweisung ergebe auch nur dann Sinn, wenn die Weitergabe der betreffenden Informationen zu Allerslevs Fall gegen die Regeln verstoßen hat.

Doch es sei zweifelhaft, ob gegen das sogenannte Mitteilungsrecht verstoßen wurde. Dieses stellt sicher, dass Behördenmitarbeiter Vorgänge öffentlich machen können, die von öffentlichem Interesse sind. In der Praxis wird dieses Recht jedoch meistens in Verbindung mit gesetzeswidrigen Vorgängen angewandt – was bei Allerslev nicht der Fall war.

Kommune hätte Räume nicht kostenlos zur Verfügung stellen dürfen

Im Zuge der Berichterstattung über Allerslev war bekannt geworden, dass auch weitere Bürgerschaftsmitglieder der Parteien Radikale Venstre und Venstre kostenlos Räume im Rathaus für private Zwecke genutzt hatten – in der Annahme, dies entspräche den Regeln. Die Ökonomieverwaltung der Kommune Kopenhagen hat unterdessen am Donnerstag laut Berlingske mitgeteilt, dass eine interne Untersuchung ergeben habe, dass die Praxis, Räumlichkeiten Politikern gratis zur Verfügung zu stellen, nicht regelkonform war. Damit, so die Untersuchung, würde gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen.

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