Nerz-Fall

Gelöschte SMS-Nachrichten sollen wiederhergestellt werden

Gelöschte SMS-Nachrichten sollen wiederhergestellt werden

Gelöschte SMS-Nachrichten sollen wiederhergestellt werden

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Als „problematisch“ bezeichnet Juraprofessor Frederik Waage die Einstellung auf dem Mobiltelefon von Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.), die dafür sorgt, dass ihre SMS-Nachrichten automatisch nach 30 Tagen gelöscht werden. (Archivfoto) Foto: Pool/Reuters

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Die gelöschten SMS-Nachrichten von Staatsministerin Mette Frederiksen und ihrer Büroleiterin Barbara Bertelsen sollten einsehbar sein, meint Peder Hvelplund von der Einheitsliste. Das Staatsministerium kündigt am Mittwochabend seine Unterstützung in der Angelegenheit an. Experte nennt Löschung „problematisch“.

Nach Auffassung des coronapolitischen Sprechers der Einheitsliste, Peder Hvelplund, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die gelöschten SMS-Nachrichten im Nerz-Fall wieder einsehbar werden.

Der Nerz-Kommission solle es ermöglicht werden, ihre Arbeit ordentlich machen zu können. Und dazu sei es erforderlich, dass alle Informationen zugänglich sind, unterstreicht Hvelplund.

Einheitsliste bietet Unterstützung an

Wenn das Folketing der Kommission dabei helfen solle, die SMS-Nachrichten wiederherzustellen, will die Einheitsliste dafür gerne ihre Stimmen zur Verfügung stellen.

„Wenn es die Einbeziehung des Folketings erfordert, um Zugang zu ihnen zu bekommen, dann sind wir dazu bereit. Wir möchten der Kommission gerne in dem Maße beistehen, wie es erforderlich ist. Es ist im Interesse aller, dass wir sicherstellen, dass die Untersuchungskommission zu einem Fazit kommt, das so eindeutig wie möglich ist“, sagt Peder Hvelplund.

Er bezeichnet es als „sehr unglückliche Praxis“, dass zentrale SMS-Nachrichten im Nerz-Fall gelöscht wurden, so wie es unter anderem bei Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) und ihrer Büroleiterin der Fall ist.

Löschung „problematisch“

Auch Professor Frederik Waage von der juristischen Fakultät an der Süddänischen Universität ist der Auffassung, dass die automatische Löschung der SMS-Nachrichten nach 30 Tagen „problematisch“ sei. Zumindest sofern relevante Nachrichten nicht von offizieller Seite archiviert worden sind.

„Es besteht eine grundsätzliche Dokumentationspflicht, der öffentliche Verwaltungen unterliegen und die auch für konkrete Fälle gilt. Für gewöhnlich müssen relevante Dokumente offiziell archiviert werden. Sofern man eine Praxis anwendet, bei der nach 30 Tagen alles gelöscht wird, ist es erforderlich, dass man ganz sicher ist, dass man all diejenigen Dokumente, die offiziell archiviert werden müssen, auch tatsächlich archiviert hat, ehe die 30 Tage verstrichen sind“, sagt Frederik Waage.

Ansonsten könne die Nerz-Kommission keinen Zugang zu relevanten Nachrichten erhalten, wenn die betroffenen Mitarbeiter im Staatsministerium vor der Kommission aussagen sollen.

„Denn SMS-Nachrichten können grundsätzlich genau wie Briefe als Dokumente bewertet werden“, so der Juraprofessor.

Staatsministerium will helfen

Derweil teilt das Staatsministerium gegenüber „Ekstra Bladet“ und „Ritzau“ am Mittwochabend mit, dass es versuchen wolle, dabei zu helfen, dem Wunsch der Nerz-Kommission nach Wiederherstellung der SMS-Nachrichten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium nachzukommen.

„Das Staatsministerium möchte der Nerz-Kommission Beistand leisten bezüglich der Wünsche, die die Kommission hat, um die SMS-Nachrichten wiederherzustellen“, so das Ministerium. „Die jetzt entstandene Diskussion zeigt, dass es einen Bedarf dafür gibt, generelle Richtlinien für das Aufbewahren und Löschen von SMS-Nachrichten auf für den Staatsdienst verwendeten Mobiltelefonen auszuarbeiten, die mit den vom Justizministerium im September bekannt gegebenen Richtlinien zur Aufbewahrung gelöschter E-Mails übereinstimmen. Diese Arbeit wird das Justizministerium jetzt in Gang setzen“, so das Ministerium weiter.

Wiederherstellung ungewiss

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss, ob die SMS-Nachrichten wiederhergestellt werden können.

Die Regierung hatte im November vergangenen Jahres aus Furcht vor einer Mutation des Coronavirus die Tötung des gesamten Nerzbestandes angeordnet, obwohl dafür die gesetzliche Grundlage fehlte.

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