Reichsgerichtsverfahren

Inger Støjberg zwischen Haftstrafe und DF-Vorsitz

Inger Støjberg zwischen Haftstrafe und DF-Vorsitz

Inger Støjberg zwischen Haftstrafe und DF-Vorsitz

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Inger Støjberg trifft zur Verhandlung im Eigtveds Pakhus ein. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

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Die Staatsanwaltschaft fordert im Reichsgerichtsverfahren eine Gefängnisstrafe für die ehemalige Ministerin, gleichzeitig ist die Dänische Volkspartei auf der Suche nach einem neuen Vorsitz, und Inger Støjberg wird als mögliche Kandidatin gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie in dem Reichsgerichtsverfahren eine Haftstrafe für die ehemalige Ausländer- und Integrationsministerin, Inger Støjberg, anstrebt.

Die Staatsanwältin Anne Birgitte Gammeljord hat ein Verfahren in diesem Fall eingeleitet und plädiert dafür, Inger Støjberg zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Sie hat sich jedoch nicht dazu geäußert, wie lange die Strafe ihrer Meinung nach sein sollte.

Worum geht es bei dem Reichsgerichtsverfahren?

Am 10. Februar 2016 erklärte die damalige Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg in einer Pressemitteilung, dass sie das Einquartieren von „Kinderbräuten (barnebrude) stoppt“. Nach den neuen Richtlinien dürften „keine Minderjährigen unter 18 Jahren im selben Asylzentrum einquartiert sein“.

Die Rechtslage ist jedoch, dass eine individuelle Bearbeitung sämtlicher Fälle und eine Anhörung der Betroffenen stattfinden muss. Dies ist ein grundsätzliches Rechtsprinzip, wenn Behörden Entscheidungen über die Rechte Einzelner fällen.

Demnach ist eine ausnahmslose Trennung der Paare widerrechtlich. Die Frage, die das Reichsgericht beantworten soll, ist demnach nicht, ob eine solche Praxis illegal ist, denn das steht fest. Die zentrale Frage ist, ob die Ministerin Inger Støjberg diese illegale Praxis direkt angeordnet hat.

Der Fall Inger Støjberg im Überblick

Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass Inger Støjberg eine rechtswidrige Anordnung erteilt und aufrechterhalten hat, obwohl sie davor gewarnt wurde und mehrere ausführliche Gespräche zu diesem Thema geführt hatte. Und dass Inger Støjberg somit die Absicht hatte, etwas Illegales zu tun.

Ex-Ministerin plädiert auf Unschuld

Inger Støjberg bestreitet ihre Schuld und rechnet mit einem Freispruch. Sie wiederholte dies auf dem Weg zur Anhörung am Mittwoch und erzählte von ihren Erwartungen an diesen Tag.

Der Mittwoch ist der erste von drei Verhandlungstagen. Ein Termin für das Urteil in diesem Fall, der erst der zweite Amtsenthebungsprozess in 100 Jahren ist, steht noch nicht fest, aber es soll noch vor Weihnachten fallen.

DF-Mitglieder halten Støjberg für geeignete Kandidatin

Gleichzeitig sind Mitglieder der Dänischen Volkspartei (DF) an die fraktionslose Abgeordnete Inger Støjberg herangetreten und haben sie gebeten, für den Parteivorsitz zu kandidieren.

Sie sagt dies im Vorfeld der Anhörung vor dem Reichsgericht. Die ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende bei Venstre wollte sich am Mittwoch jedoch nicht dazu äußern, ob sie der Dänischen Volkspartei beitreten und für den Parteivorsitz kandidieren wird, nachdem sie Venstre Anfang des Jahres verlassen hatte.

„Nun stehe ich am Ende eines Gerichtsverfahrens, und ich kann gut verstehen, dass gefragt wird, aber ich habe dazu jetzt hier nichts zu sagen. Natürlich habe ich die Nachrichten gelesen, und es ist immer schön, viel Unterstützung zu bekommen, das ist sicher“, sagt sie.

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