Folketingswahl

Die „Königinrunde“

Die „Königinrunde“

Die „Königinrunde“

Kopenhagen
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Königin Margrethe an Bord der königlichen Jacht „Dannebrog" Ende Mai 2019. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Wird nach der Wahl auf Anhieb kein neuer Staatsminister oder keine neue Staatsministerin gefunden, ist es die Aufgabe der Königin, die Regierungsbildung zu unterstützen.

Wenn eine Regierung nach einer Wahl zurücktritt oder die Situation unklar ist, wird eine „Königinrunde“ (dronningerunde) anberaumt.

In dieser Runde treffen sich Repräsentanten aller im Folketing vertretenen Parteien mit Königin Margrethe und geben ihr Gebot ab, wer Staatsminister werden soll. Gibt es keine Mehrheit für einen Kandidaten, ernennt die Regentin einen königlichen Beauftragten, der die Verhandlungen leitet, mit dem Ziel, einen neuen Regierungschef zu finden.

Die Königinrunde wurde 1909 eingeführt und ist eine politische Handlungsweise, die nicht gesetzlich verankert ist. Das Grundgesetz trägt dem Regenten oder der Regentin aber auf, den Staatsminister bzw. die Staatsministerin zu ernennen und auch zu verabschieden.

Eine „Königinrunde“ kann auch anberaumt werden, wenn eine Regierung zurücktritt, ohne Neuwahlen auszuschreiben.

Quelle: Folketinget

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Gwyn Nissen
Gwyn Nissen Chefredakteur
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