Nerzkommission

Ministerium wusste um fehlende Gesetzesgrundlage

Ministerium wusste um fehlende Gesetzesgrundlage

Ministerium wusste um fehlende Gesetzesgrundlage

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Gekeulte Nerze in Nr. Felding (Archivfoto) Foto: Astrid Dalum/Ritzau Scanpix

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Obwohl das zuständige Fachministerium keine Zweifel daran hatte, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Tötung sämtlicher Nerze in Dänemark gab, wurde an der Idee anderthalb Monate lang festgehalten.

Bereits im September vergangenen Jahres herrschte im damaligen Umwelt- und Ernährungsmittelministerium intern Klarheit darüber, dass für die Tötung des gesamten Nerzbestandes in Dänemark eine neue gesetzliche Grundlage erforderlich sein würde, die den Behörden die Möglichkeit gegeben hätte, eine solche Forderung zu stellen.

Das erläuterte der Abteilungsleiter des damaligen Ministeriums, Tejs Binderup, gegenüber der Nerzkommission.

Daneben geht aus internen E-Mails hervor, die während der Anhörung vorlagen, dass im September vergangenen Jahres die klare Auffassung im Umwelt- und Ernährungsministerium vorherrschte, dass das Gesetz zur Tierhaltung den Behörden keine gesetzliche Grundlage gibt, um alle Nerze zu töten.

Aus einer internen E-Mail vom 18. September 2020 zwischen Angestellten des Ministeriums geht unter anderem folgendes hervor: „Es gibt derzeit keine juristische Grundlage zur Tötung aller nicht kranken (das heißt gesunden) Tiere, weshalb eine solche juristische Grundlage etabliert werden muss.“

Keinerlei Zweifel

Und darüber gab es laut Tejs Binderup weder Zweifel noch Diskussionen innerhalb des Ministeriums.

„Es hat intern bei uns keine Zweifel daran gegeben, dass das Gesetz zur Tierhaltung nicht als Grundlage genutzt werden kann, um alle Tiere zu töten“, sagt er. „Das war die Grundannahme, dass das nicht geht.“

Regierung ging von bestehender gesetzlicher Grundlage aus

Als die Regierung am 4. November 2020 bekannt gab, dass alle Nerze getötet werden sollten, geschah dies nach einer von der Regierung erarbeiteten Darstellung dennoch auf der Annahme, dass es eine gesetzliche Grundlage dafür im Tierhaltungsgesetz gibt.

Aus dieser Darstellung kann man jedoch auch ersehen, dass aus einem Cover (einem Aktenstück) hervorgeht, dass es einer neuen gesetzlichen Grundlage bedürfe, um alle Nerze zu töten.

Ministerien sollten Bedarf für Klärung vorbereiten

In den nachfolgenden Tagen wurde beschlossen, dass das Umwelt- und Ernährungsministerium gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Gesundheitsministerium den Bedarf für eine Klärung vorbereiten sollte, inwieweit eine neue gesetzliche Grundlage erforderlich sei.

Weshalb das Justizministerium am 4. November 2020 dann mit der These arbeitete, dass das Tierhaltungsgesetz angewandt werden könne, während Mitte September Tejs Binderup zufolge eine klare Auffassung darüber herrschte, dass dies nicht der Fall war, geht aus den ersten Anhörungen am Donnerstag dieser Woche nicht hervor.

Kurze Periode mit gegenteiliger Auffassung

Tejs Binderup zufolge herrschte jedoch zu keinem Zeitpunkt Zweifel im damaligen Umwelt- und Ernährungsministerium darüber, dass das Gesetz zur Tierhaltung keine Grundlage zur Tötung sämtlicher Nerze bietet.

„Unsere Auffassung war die ganze Zeit über so. Dann gab es eine kurze Periode vom 4. (November 2020, Anm. d. Red.) um die Mittagszeit bis zum 5. (November 2020, Anm. d. Red.) um die Mittagszeit, wo es einige gibt, die sagen: Wir glauben, dass wir eure gesetzliche Grundlage doch gebrauchen können“, sagt er und verweist vermutlich auf das Justizministerium.

Justizministerium kommt schließlich zur selben Überzeugung

Am 5. November 2020 kam das Justizministerium jedoch ebenfalls zu der Überzeugung, dass das Gesetz zur Tierhaltung keine gesetzliche Grundlage zur Tötung sämtlicher Nerze beinhaltet.

In der Zwischenzeit hatten die Regierung und Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) jedoch bekanntgegeben, dass alle Nerze getötet werden sollen.

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