Politik

Offiziell bestätigt: Støjberg muss vors Reichsgericht

Offiziell bestätigt: Støjberg muss vors Reichsgericht

Offiziell bestätigt: Støjberg muss vors Reichsgericht

Ritzau/hm
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Auch eine Mehrheit in der Venstre-Fraktion haben für ein Reichsgerichtsverfahren gegen die Parteikollegin gestimmt. Støjberg selbst hat dagegen gestimmt. Auch die dänische Volkspartei und Neue Bürgerliche waren dagegen. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Die ehemalige Ministerin Inger Støjberg muss sich vor dem Reichsgericht verantworten. Am Dienstagnachmittag hat das Parlament darüber abgestimmt. Seit 1849 gab es nur fünf solcher Fälle.

Die parlamentarische Mehrheit hat am Dienstagnachmittag entschieden, dass gegen die ehemalige Ausländerministerin und ehemalige Vizevorsitzende der Partei Venstre, Inger Støjberg, ein Prozess vor dem Reichsgericht eröffnet werden soll.

Nach der Abstimmung findet ein Gruppentreffen der Partei statt. Mehrere Quellen haben gegenüber der Nachrichtenagentur „Ritzau“ angegeben, dass Støjberg ihre Funktion als Fraktionssprecherin zunächst behalten wird. Sie selbst hatte angedeutet, dass sie diese Aufgabe wohl werde abgeben müssen.

Die ehemalige Ausländerministerin hatte im Jahr 2016 ein asylsuchendes Ehepaar getrennt, das Mädchen war minderjährig.

Mehrheit der eigenen Partei für Verfahren

Ende Dezember trat sie auf Drängen des Vorsitzenden vom Posten der Vizevorsitzenden zurück und stellte ihre Zukunft in der Partei infrage. Im Januar musste sie eingestehen, dass eine Mehrheit ihrer Partei einen Prozess vor dem Reichsgericht befürwortet. Die Venstre-Mitglieder im Folketing müssen aber nicht abstimmen. Im Vorfeld hatten sich aber 32 für eine Verhandlung und 9, inklusive Støjberg, dagegen ausgesprochen.

Seit der Gründung 1849 hat das Folketing bislang nur fünfmal ein Verfahren gegen einen Minister angestrengt; eines endete mit einer Verurteilung. Justizminister Erik Ninn-Hansen (Konservative) wurde 1995 zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Minister damals unrechtmäßig tamilische Flüchtlinge daran gehindert hatte, zu ihren Familien nach Dänemark zu gelangen.

Der Artikel wurde um 16:48 Uhr um die Entscheidung des Folketings ergänzt.

Mehr lesen