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Rechtsanwalt fordert Entschädigung für grönländische Heimkinder

Rechtsanwalt fordert Entschädigung für grönländische Heimkinder

Rechtsanwalt fordert Entschädigung für grönländische Kinder

Ritzau/hm
Kopenhagen/Nuuk
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Die grönländische Flagge – Sechs ehemalige grönländische Heimkinder fordern vom dänischen Staat Entschädigung. Foto: Hannibal Hanschke/Reuters/Ritzau Scanpix

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Im Jahr 1951 hat der dänische Staat 22 Kinder von ihren Eltern getrennt und von Grönland nach Dänemark gebracht, um eine Dänisch sprechende Elite zu bilden. Sechs noch Lebende fordern nun Entschädigung.

Sechs Personen von Grönland klagen gegen den dänischen Staat, weil sie im Jahr 1951 im Kindesalter von ihren Eltern unter Zwang getrennt wurden, um in Dänemark Dänisch zu lernen. Dies berichtet die Zeitung „Politiken“. Die sechs sind die noch Lebenden von einer Gruppe von 22 Personen; der dänische Staat versuchte mit dem Vorhaben, eine Elite auf Grönland zu bilden, die Dänisch spricht. Nach dem Aufenthalt in Dänemark wurden die Kinder in einem Heim in Nuuk untergebracht. Ihnen wurde verboten, ihre Muttersprache zu sprechen.

Die Sechs im Alter zwischen 75 und 78 Jahren fordern jetzt Schadensersatz. Deren Rechtsanwalt führt an, seine Mandanten hätten ihr Familienleben, ihre Sprache, Kultur und Zugehörigkeit verloren. Dies verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, so Anwalt Mads Krøger Pramming gegenüber „Politiken“, der vom Staatsministerium eine Entschädigung in Höhe von 250.000 Kronen für jeden noch lebenden Betroffenen fordert. Geht das Staatsministerium in den kommenden 14 Tagen nicht auf die Forderung ein, will Pramming klagen.

Vor einem Jahr hatte sich Regierungschefin Mette Frederiksen (Soz.) bei den 22 Betroffenen sowohl schriftlich entschuldigt als auch mündlich im Folketing. Grönländische Politiker befürworten eine Entschädigung, Sozialministerin Astrid Krag (Soz.) hatte jedoch im Mai eine solche abgelehnt.

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