Fall Støjberg

Støjberg bedauert, dass ihr Ministerium ein Urteil des Menschengerichtshofes ignorierte

Støjberg bedauert, dass ihr Ministerium ein Urteil des Menschengerichtshofes ignorierte

Støjberg bedauert, dass ihr Ministerium ein Urteil des Menschengerichtshofes ignorierte

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Inger Støjberg
Inger Støjberg Foto: Scanpix

Zum zweiten Mal wird die Integrationsministerin zum Paposhvili-Urteil angehört, das ihr Ministerium „übersehen“ haben soll. Die Folge: Mehrere schwerkranke Flüchtlinge wurden möglicherweise unberechtigt wieder in ihre Heimatländer geschickt.

Als das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Paposhvili im dänischen Integrationsministerium auf dem Schreibtisch landete, hätten ihre Mitarbeiter dieses Urteil falsch interpretiert. Das sagte Dänemarks Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) am Dienstag bei einer Anhörung zum Thema auf Christiansborg.

„Die falsche Interpretation des Urteils führte dazu, dass die Fälle in zwei Stapel aufgeteilt wurden“, sagt Støjberg. „Ein großer Stapel, der nach den geltenden Regeln bearbeitet werden sollte. Und ein kleiner Stapel mit sehr wenigen Fällen, die aufgrund des Urteils näher untersucht werden sollten. Das waren unter anderem die Fälle, in denen sich auf das Paposhvili-Urteil berufen wurde. Dadurch glaubte das Ministerium, die Fälle, die sich auf das Paposhvili-Urteil beziehen, abzudecken, und dass man so an anderen Fällen weiter arbeiten könnte“, so Støjberg.

Sie drückte erneut ihr Bedauern darüber aus, dass das Ministerium über das Urteil offenbar hinweggegangen ist. Schwerkranke Flüchtlinge haben dadurch kein Recht auf humanitären Aufenthalt in Dänemark bekommen – was möglicherweise gegen das bereits zwei Jahre alte Urteil verstößt.

„Das kann dazu geführt haben, dass Personen fälschlich eine Absage erhalten haben und einige wurden auf falscher Grundlage außer Landes gebracht. Dies wurde nicht bewusst gemacht“, so Støjberg. Es sei unzufriedenstellend, dass es keine Prozeduren gegeben habe, die dies verhinderten. Deshalb werde jetzt eine neue Einheit im Ministerium geschaffen.

2016 hatte ein georgischer schwerkranker mehrfacher Straftäter namens Paposhvili in Straßburg Recht bekommen. Er durfte nicht aus Belgien ausgewiesen werden. Am 3. März 2017 wurde das dänische Integrationsministerium laut Støjberg erstmals auf dieses Urteil vom Justizministerium aufmerksam gemacht. Weshalb die Ministerin das Urteil nicht schon im Dezember 2016, als es fiel, kannte, dazu hat Støjberg noch nicht Stellung bezogen. Auch dazu, weshalb die Fälle nicht eingestellt wurden, als die Ministerin von Journalisten auf das Urteil angesprochen wurde und sogar Folketingspolitiker nachhakten, hat sich Støjberg bisher nicht geäußert.

Zu fünf von acht Personen, die ohne Rücksicht auf das Urteil ausgewiesen wurden habe das Ministerium bisher Kontakt aufnehmen können, heißt es.

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