Corona-Maßnahmen

Verschärftes Aufenthaltsverbot und erweiterte Maskenpflicht

Verschärftes Aufenthaltsverbot und erweiterte Maskenpflicht

Verschärftes Aufenthaltsverbot und erweiterte Maskenpflicht

Kopenhagen
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Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr wird verboten. Grenzkontrollen werden verschärft. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Staatsministerin Mette Frederiksen hat um 18.30 Uhr neue Corona-Maßnahmen bekannt gegeben.

Staatsministerin Mette Frederiksen (Soz.) ist Freitag um 18.30 Uhr vor die Presse getreten, um neue Corona-Maßnahmen bekannt zu geben.

So verschärft die Regierung nun das Aufenthaltsverbot. Es dürfen sich nur mehr maximal 10 Personen versammeln. Bislang lag die Grenze bei 50.

Dies gilt ab Montag und bis zum 22. November.

Verkauf von Alkohol im Einzelhandel wird nach 22 Uhr verboten. Diese Maßnahme gilt ab Montag.

Die Stichprobenkontrollen an den Grenzen werden verschärft. Auch mit einem triftigen Grund muss man bei der Einreise aus einem Hochrisikoland einen negativen Corona-Test nachweisen. Deutschland ist bislang nicht Hochrisikoland.

Auch die Maskenpflicht wird erweitert, sodass man nun in sämtlichen Innenbereichen zu Mund-Nasen-Schutz greifen muss. Dies betrifft den Einzelhandel und das Gesundheitssystem.

In Kinos und Theatern muss man ebenfalls eine Maske tragen, bis man Platz genommen hat.
Letztere Maßnahme gilt ab dem 29. Oktober.

Die bisherigen Maßnahmen sind verlängert worden. 

„Die Situation ist besorgniserregend und ernst, aber wir sind nicht am selben Punkt wie im Frühling“, sagte Frederiksen.

Die Regierung hat die neuen Maßnahmen beschlossen, weil in den vergangenen Tagen die Anzahl der Neuinfektionen deutlich angestiegen ist. Mit 859 Neuinfektionen hat das Serum Institut am Freitag die bislang höchste Anzahl seit Beginn der Corona-Pandemie registriert.

Der Artikel ist 20.42 Uhr zuletzt aktualisiert worden.

 

 

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