Asylrecht
Zweifel an Støjberg-Aussage
Zweifel an Støjberg-Aussage
Zweifel an Støjberg-Aussage
Ein neues schriftliches Dokument belegt möglicherweise, dass es doch die Anweisung der Ministerin gab, junge Paare in Asylbewerber-Unterkünften in jedem Fall zu trennen. Støjberg streitet das weiter ab, Rechtswissenschaftler sehen die Position der Ministerin geschwächt.
Die Ausländerbehörde hat ein weiteres bisher unbekanntes Dokument gefunden, das möglicherweise Aussagen von Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) widerspricht. Es geht dabei um ihre Erklärung im Fall der illegalen Trennung junger Asylbewerberpaare im Frühjahr 2016.
15 Paare wurden voneinander getrennt, weil nur einer der Partner mündig war. Wie „Information“ berichtet, ist das nun gefundene Dokument dem Ombudsmann, der den Fall mehrfach untersucht hat, noch nicht bekannt. Støjberg hat bisher konsequent verneint, angeordnet zu haben, dass sogenannte „Kinderbräute“ von ihren Partnern getrennt werden sollten. Sollte sie die Anordnung gegeben haben, hätte sie damit gegen internationale Konventionen, denen sich Dänemark verpflichtet hat, verstoßen.
Schriftliche Anweisung in Präsentation
In dem Dokument aus einer PowerPoint-Präsentation heißt es schriftlich: „Künftig darf kein Minderjähriger unter 18 Jahren gemeinsam mit einem mündigen Ehe- oder Lebenspartner einquartiert werden.“ Weiter heißt es: „Keine Ausnahmen, auch nicht, wenn es gemeinsame Kinder gibt.“
Bisher hat Støjberg erklärt, es sei mündlich gesagt worden, dass es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben könne. Zum Beispiel, wenn das Paar Kinder habe. Damit hatte sie behauptet, dass sie der Behörde zu keinem Zeitpunkt eine ungesetzliche Praxis auferlegen wollte.
Juristen sehen Støjberg widerlegt
Der Professor für Verfassungsrecht an der Uni Kopenhagen, Jens Elo Rytter, sieht mit dem neuen Dokument Støjbergs Argumentation widerlegt. Es sei jetzt unmöglich für die Ministerin, an ihrer Erklärung festzuhalten. Das meint auch sein Kollege Michael Gøtze, Professor für Verwaltungsrecht an der Uni Kopenhagen: „Das setzt die Ministerin weiter unter Druck, weil es die Version bestärkt, die ihrer Erklärung widerspricht.“
Die Ministerin selbst schreibt in einer Mail an „Information“, dass es Paare gegeben habe, die nicht voneinander getrennt wurden, was ihre Darstellung untermauere.
Der Ombudsmann des Folketings teilt unterdessen laut „Information“ mit, die nun vorliegende Situation „sehr aufmerksam“ zu verfolgen.
Ein syrisches Paar hatte in dem Fall in erster Instanz recht bekommen. Es hatte geklagt, weil die Ausländerbehörde die hochschwangere 17-Jährige von ihrem 26-jährigen Mann getrennt hatte.