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Neuer Tarifvertrag für kommunale Angestellte steht

Neuer Tarifvertrag für kommunale Angestellte steht

Neuer Tarifvertrag für kommunale Angestellte steht

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Die Verhandlungsparteien präsentierten am Sonnabend den neuen Tarifvertrag für kommunale Angestellte. Foto: Martin Sylvest/Ritzau Scanpix

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Rund eine halbe Million Personen sind betroffen. Ihr Gehalt wird sich bereits ab April erhöhen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Kommunen haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf einen Tarifvertrag geeinigt, der eine Gesamtlohnerhöhung von 8,8 Prozent über die kommenden zwei Jahre vorsieht. Diese Einigung wurde von der Gewerkschaft 3F in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gegeben.

Ab April mehr Geld

Die Vereinbarung beinhaltet neben einer zügigen Umsetzung auch die Auszahlung von vier Prozent ab dem 1. April 2024.

Der kommunale Bereich umfasst Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und die Altenpflege. Landesweit sind rund 500.000 Mitarbeitende betroffen. Die Verhandlungen dauerten bereits seit Dezember an.

In der vergangenen Woche wurde bereits ein Tarifvertrag für 190.000 Staatsangestellte mit einer Lohnerhöhung von 8,8 Prozent über zwei Jahre abgeschlossen. Diese Vereinbarung setzt üblicherweise den Rahmen für die Gehälter der zahlreichen kommunalen und regionalen Angestellten.

Diverse Verbesserungen

Die Verhandlungen zwischen den Parteien wurden von Michael Ziegler, dem Vorsitzenden des Lohn- und Personalausschusses des Kommunalverbandes KL, und Mona Striib, der Vorsitzenden der Gewerkschaften im Verhandlungsbündnis, geführt.

Die Einigung sieht außerdem vor, dass Mitarbeitende die Möglichkeit haben, Freitage anzusparen, um sie später zu nutzen. Jeder kann bis zu 15 Tage sammeln und diese nach eigenem Wunsch nutzen, so 3F.

Darüber hinaus haben die Parteien vereinbart, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeit erhöhen oder in Vollzeit arbeiten können. Die Einigung beinhaltet auch eine Vereinbarung über drei zusätzliche Wochen mit Lohn während des Mutterschaftsurlaubs für Väter oder Mitmütter.

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