Fehmarnbelt-Querung

Unerlaubte Beihilfen? Fehmarnbelttunnel auf dem EU-Prüfstand

Unerlaubte Beihilfen? Fehmarnbelttunnel auf dem EU-Prüfstand

Unerlaubte Beihilfen? Fehmarnbelttunnel auf dem EU-Prüfstand

Henning Baethge/shz.de
Brüssel/Dänemark
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Skizze der Tunneleinfahrt Foto: dpa

Die EU-Kommission untersucht „ergebnisoffen“, ob die dänischen Staatsgarantien für das Milliardenvorhaben zulässig sind.

Die EU-Kommission in Brüssel stellt die Finanzierung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Deutschland und Dänemark auf den Prüfstand. Dazu hat sie am Freitag nach Angaben eines Kommissionssprechers „eine eingehende beihilferechtliche Prüfung“ der dänischen Staatsgarantien für das Bauwerk eingeleitet.

Die Untersuchung werde „ergebnisoffen“ geführt, erklärte er. Die in Frage stehenden Garantien sollen der dänischen Tunnelbaufirma Femern AS die Aufnahme von Krediten erleichtern und gelten als wichtige Säule für das sieben Milliarden Euro teure Projekt. Ohne sie könnte die Finanzierung des Tunnels ins Wackeln geraten.

Urteil des EU-Gerichts Grund für neue Untersuchung

Grund für die neue Untersuchung der EU ist ein Urteil des Europäischen Gerichts in Luxemburg. Das hatte im Dezember entschieden, dass die EU-Kommission die Staatsgarantien für den Tunnel vor vier Jahren zu Unrecht ohne genauere Begutachtung genehmigt hat. Vielmehr hätte die Kommission in einem förmlichen Prüfverfahren ermitteln müssen, ob die Hilfen für die zwar staatlich getragene, aber privatrechtlich organisierte und kommerziell arbeitende Tunnelgesellschaft Femern AS zulässig sind. Das holt die Kommission nun nach.

„Die Untersuchung bietet allen Interessenträgern Gelegenheit zur Stellungnahme, so dass die Kommission dann in voller Kenntnis der Sachlage einen neuen Beschluss erlassen kann“, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die selbst Dänin ist. Zugleich macht sie klar, dass sie den 18 Kilometer langen Tunnel zwischen Fehmarn und Lolland befürwortet: „Die Fehmarnbeltquerung trägt zur grenzübergreifenden Integration der beiden Regionen bei.“, so Vestager.

Reederei Scandlines hatte geklagt

Unter den von Vestager erwähnten „Interessenträgern“ ist nicht zuletzt die Reederei Scandlines. Sie will ihre Fähren auch nach dem Bau des mautpflichtigen Belttunnels weiter zwischen Puttgarden und Rødby fahren lassen. Weil sie in den Staatsgarantien für Femern AS eine unzulässige Beihilfe für einen Konkurrenten sieht, hatte sie beim Europäischen Gericht geklagt.

Zwar dürfen EU-Staaten Investitionen in Infrastruktur fördern, doch müssen dabei für alle Marktteilnehmer gleiche Bedingungen herrschen. Das bezweifelt Scandlines – und bekam im Dezember in Teilen Recht. Prompt bezeichnete damals der schleswig-holsteinische Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz das Gerichtsurteil als „endgültigen Sargnagel“ für den Tunnel.

Im Herbst Baubeginn in Dänemark

Bei Femern AS hingegen zeigte man sich nach dem Urteil im Dezember zuversichtlich, den Tunnel trotzdem wie geplant bauen zu können. „Wir haben die nötigen Finanzmittel, um auch während der erneuten Prüfung der EU-Kommission das Projekt voranzutreiben“, erklärte Femerns Deutschland-Chef Lars Friis Cornett. In Dänemark soll der Bau des Tunnels im Herbst beginnen.

Im Jahr 2028 soll er fertig sein. Allerdings sind in Deutschland acht Klagen gegen den Tunnel beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingegangen. Von deren Ausgang hängt ab, wann der Bau hierzulande starten kann. Das Prüfverfahren der EU hingegen betrifft Deutschland nicht: Finanzieren muss Dänemark den Tunnel allein.

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