Pendlerpauschale

Größere Steuerersparnis für Pendlerinnen und Pendler ab 2024

Größere Steuerersparnis für Pendlerinnen und Pendler ab 2024

Freudige Nachrichten für Pendlerinnen und Pendler

Apenrade/Aabenraa
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Wer zur Arbeit weite Strecken zurücklegt, bekommt eine Entfernungspauschale.  Foto: Signe Goldmann/Ritzau Scanpix

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Berufstätige, die einen weiten Weg zur Arbeit haben, können sich über neue Pauschalsätze freuen. Das dänische Steuergremium hat die sogenannte Pendlerpauschale für 2024 geändert, sodass diese eine größere Steuerermäßigung für alle bietet, die täglich mehr als 24 Kilometer aus beruflichen Gründen fahren.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln über weite Strecken und, gerade in Nordschleswig, sogar über die Grenze. Für Steuerzahlende in Dänemark gibt es dafür ab dem 24. Kilometer (also bei mehr als 12 Kilometern Hin- und Rückfahrt) die Entfernungspauschale (kørselsfradrag/befordringsfradrag) angerechnet, wodurch Steuern gespart werden.

Sätze für Entfernungspauschale angepasst

Der Steuerrat in Dänemark hat diesbezüglich am Dienstag neue Sätze für das Jahr 2024 festgelegt. In diesem Jahr konnte man nach dem 24. Kilometer grundsätzlich einen Abzug von 2,19 Kronen für jeden weiteren gefahrenem Kilometer erhalten. Im nächsten Jahr steigt der Satz auf 2,23 Kronen. Fährt man hingegen mehr als 120 Kilometer, beträgt der Satz für die restlichen Kilometer derzeit 1,10 Kronen. Dieser steigt im Jahr 2024 auf 1,12 Kronen pro Kilometer.

1,2 Millionen Pendelnde dürfen sich freuen

Die Pendlerpauschale gilt unabhängig davon, ob man ein Auto oder ein anderes Transportmittel benutzt und unabhängig davon, ob man mit Benzin, Diesel oder Strom fährt.

Laut Brian Helmer Friis, einem Privatökonomen bei der Arbejdernes Landsbank, werden 1,2 Millionen Pendlerinnen und Pendler in Dänemark zukünftig von den erhöhten Sätzen profitieren.

Wer zwischen 25 und 120 Kilometer zur Arbeit fährt, kann statt 2,19 Kronen zukünftig 2,23 Kronen absetzen. Für die Kilometer ab 120 steigt der Betrag von 1,10 Kronen auf 1,12 Kronen. Foto: dpa (Symbolfoto)

Auch die Sätze für eine steuerfreie Kilometerentschädigung im eigenen Auto steigen. Derzeit kann man pro beruflich gefahrenen Kilometer steuerfrei 3,73 Kronen für die ersten 20.000 Kilometer erhalten. Im nächsten Jahr beträgt der entsprechende Satz 3,79 Kronen pro Kilometer. Die Summe für die nachfolgenden Kilometer steigt von 2,19 Kronen auf 2,23 Kronen.

Die Sätze werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für das Autofahren festgelegt, einschließlich der Kosten für Benzin, Service und Wertverluste. Das Steuergremium stützt seine Berechnungen darauf, dass ein Liter Benzin im kommenden Jahr voraussichtlich im Durchschnitt 15,94 Kronen kosten wird.

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