U-Boot-Fall

Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für Peter Madsen

Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für Peter Madsen

Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für Peter Madsen

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Peter Madsen. Foto: dpa

Die Anklageschrift für den am 8. März beginnenden Prozess gegen Peter Madsen ist veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm darin vorsätzlichen Mord vor und fordert lebenslange Haft.

Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag die Anklageschrift gegen den U-Boot-Bauer Peter Madsen veröffentlicht. Sie wirft dem 47-Jährigen vor, die schwedische Journalistin Kim Wall ermordet zu haben und fordert deshalb lebenslange Haft für den Angeklagten.

Zudem kommt die Staatsanwaltschaft zu der Einschätzung, dass Peter Madsen so gefährlich ist, dass er in Sicherheitsverwahrung kommen soll. Laut Anklageschrift hat er den Mord vorher geplant und vorbereitet – auch Vergewaltigung wird ihm vorgeworfen.

„Es handelt sich um einen sehr ungewöhnlichen und extrem schweren Fall, der tragische Folgen für Kim Wall und ihre Angehörigen hat“, so der Ankläger Jakob Buch-Jepsen in einer Pressemitteilung.

Madsen streitet bis heute den Mord an der Schwedin ab. Er hat lediglich zugegeben, die Leiche zerstückelt und die Körperteile ins Meer geworfen zu haben.

Der Angeklagte und seine Verteidigerin Bettina Hald Engmark wollten die Anklageschrift bisher nicht kommentieren.

Der Prozess beginnt am 8. März im Kopenhagener Stadtgericht. Acht Verhandlungstage sind für den Fall angesetzt. Ein Urteilsspruch wird für den 25. April erwartet.

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