LANDGERICHT FLENSBURG
Arzt-Prozess: Staatsanwaltschaft und Verteidigung fast einig
Arzt-Prozess: Staatsanwaltschaft und Verteidigung fast einig
Arzt-Prozess: Staatsanwaltschaft und Verteidigung fast einig
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Unterschiede sehen die Parteien noch bei der anzurechnenden Zeit, die durch Verfahrensverzögerungen als verbüßt angesehen werden kann.
Seltene Einigkeit im Arzt-Prozess vor dem Flensburger Landgericht: Im Husumer Arzt-Prozess um den Handel mit Betäubungsmitteln haben Staatsanwalt und Verteidigung jeweils auf vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe plädiert. Unterschiede gibt es noch bei der anzurechnenden Zeit, die durch Verfahrensverzögerungen als verbüßt angesehen werden kann.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt unter anderem vor, seinen Patienten die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel verkauft oder verschrieben zu haben, ohne dass eine entsprechende medizinische Indikation vorgelegen habe.
Schaden soll 1,2 Millionen Euro betragen.
Zudem soll er Behandlungen abgerechnet haben, die gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form stattfanden. Der Kassenärztlichen Vereinigung soll ein Schaden in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro entstanden sein.