Minderheit

Schleswig-Holstein will Minderheitenrechte im Grundgesetz

Schleswig-Holstein will Minderheitenrechte im Grundgesetz

Schleswig-Holstein will Minderheitenrechte im Grundgesetz

Camilla Sørensen, Flensborg Avis
Kiel
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„Minderheiten“ standen als Tagesordnungspunkt auf der Agenda im Landtag. Foto: Georg Wendt/dpa/Archivbild

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Schleswig-Holstein will einen neuen Anlauf nehmen, um Minderheitenrechte im Grundgesetz zu verankern. Außerdem arbeitet das Land an einem Bildungskonzept, um das Wissen über Volksgruppen zu verbessern.

Beim Thema Minderheiten im Schleswig-Holsteinischen Landtag herrschte am Mittwoch weitgehende Einigkeit über den Wert nationaler Minderheiten unter den Parteien im Parlament. Vom Rednerpult aus wurde immer wieder betont, dass Minderheiten eine Bereicherung für Staat und Gesellschaft sind und dass die Volksgruppen zur kulturellen Identität des Landes gehören.

Gerade deshalb waren sich die Landtagsparteien einig, dass Schleswig-Holstein bei der Bundesregierung darauf drängen soll, nationale Minderheiten in das Grundgesetz aufzunehmen. 

Mehr als nur Symbolpolitik

„Letztlich geht es nicht um Symbolik. Es geht darum, den Schutz und die Rechte von nationalen Minderheiten in Deutschland langfristig zu sichern, unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten“, sagte die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch.

Konkret soll nach Ansicht des Landtags der Artikel 3 des Grundgesetzes dahingehend geändert werden, dass die Identität von Minderheiten und Volksgruppen vom Staat geachtet und bewahrt werden muss. Schleswig-Holstein wird nun einen neuen Anlauf nehmen, um das Thema wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates zu bringen.

Schleswig-Holstein hatte bereits 2019 gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Brandenburg, in denen die sorbische Minderheit beheimatet ist, die Verfassungsergänzung als politische Initiative in den Bundesrat eingebracht. Eine endgültige Entscheidung darüber ist jedoch noch nicht gefallen.

„Ein ermutigendes Signal“

Uta Wentzel (CDU) wies in der Debatte darauf hin, dass die dänisch-deutsche Grenzregion für ihr Minderheitenmodell ein internationales Vorbild sei. „Wenn Deutschland mit gutem Beispiel vorangehe und den staatlichen Schutz der Identität nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz verankere, sei dies ein ermutigendes Signal mit großem Gewicht. Und eine Stärkung des europäischen Gedankens, dass wir in der Vielfalt geeint sind“, sagte sie. 

Beim Schutz von Minderheitensprachen bestehe dringender Handlungsbedarf – vor allem, wenn Sprachen ein wichtiger Teil der Identität der Menschen seien, sagte Dirk Koch-Rohwer (Grüne). Als Heimat von drei deutschen Minderheiten sei es sinnvoll, dass Schleswig-Holstein bei dieser Forderung eine Vorreiterrolle einnehme, sagte er. „Gerade deshalb muss ihr Schutz auch in der Verfassung verankert werden, denn es ist nicht zuletzt unsere Identität, die dieses Gesetz schützt.“ 

Unterrichtskonzept soll Minderheiten-Wissen verbreiten

Der Landtag diskutierte auch darüber, wie mehr Wissen über Minderheiten in der Bevölkerung verbreitet werden kann. Der SSW ist der Auffassung, dass Schleswig-Holstein ein Unterrichtskonzept entwickeln sollte, das in den Schulen eingesetzt werden kann, um das Wissen über die vier nationalen Minderheiten in Deutschland und die niederdeutsche Sprachgruppe zu vermitteln.  

In einem Alternativantrag schlagen die beiden Regierungsparteien CDU und Grüne vor, dass das Konzept „didaktische Elemente“ zur Vermittlung von Wissen über Sprache, Kultur und Geschichte der Minderheiten enthalten soll. Nach Ansicht von CDU und Grünen sollte es auch Programme enthalten, die sicherstellen, dass die Lehrer in ihrer Ausbildung auf diese Aufgabe vorbereitet werden. 

Die Parteien waren sich einig, dass sie beide Vorschläge im Bildungsausschuss weiter diskutieren werden.

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