Einzelhandel und Außengastronomie

Corona-Regeln in SH: Das gilt bis Sonntag und das ab Montag

Corona-Regeln in SH: Das gilt bis Sonntag und das ab Montag

Corona-Regeln in SH: Das gilt bis Sonntag und das ab Montag

Dieter Schulz/shz.de
Kiel
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Geschlossene Außengastronomie in der Flensburger Innenstadt. Ab Montag ändern sich die Regeln. Foto: Chris Emil Janssen via www.imago-images.de

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Was gilt in Flensburg, was in Husum, was im Kreis Segeberg? Das Wirrwarr ist groß. Und Montag ist wieder vieles anders.

Jeweils nach dem Wochenende ändern sich auch die Pandemie-Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein. Seit Montag 5. April bis einschließlich 11. April gilt in Schleswig-Holstein:

  • In Nordfriesland, Plön, Dithmarschen, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde bzw. eine Kundin je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf eine Person pro 20 Quadratmeter einkaufen.
  • In Kiel, Lübeck, Steinburg, Neumünster, Herzogtum Lauenburg und Stormarn dürfen Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt.
  • Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. In diesen Kommunen wird die weitere Entwicklung in den kommenden Tagen intensiv beobachtet. Möglicherweise löst das Infektionsgeschehen hier kurzfristig weitere Maßnahmen aus, falls dort an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten werden sollte. In diesem Fall würden entsprechende Maßnahmen spätestens nach zwei Tagen per Allgemeinverfügung des Kreises/der kreisfreien Stadt umgesetzt (ebenfalls bis einschließlich 11. April).
  • In der Stadt Flensburg sowie den Kreisen Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Segeberg sind die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – seit dem 1. April für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen.

Weitere Regeln für Flensburg und die Kreise Pinneberg und Segeberg

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig: allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Was ab Montag 12. April gilt

  • Mit Ausnahme der Kreise Segeberg und Pinneberg sowie der Stadt Neumünster darf die Außengastronomie öffnen. Dabei sind die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Schnelltests werden empfohlen, sind aber nicht vorgeschrieben.
  • Für Segeberg besteht keine Öffnungschance, über Pinneberg und Neumünster wird heute entschieden.
  • In den Kreisen Nordfriesland, Plön, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Ostholstein ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter den genannten Auflagen öffnen.
  • Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird am Freitag nach einer aktuellen Lagebewertung entschieden, ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden.
  • In Kiel, Lübeck, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Flensburg, Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Neumünster dürfen Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die 800 Quadratmeter übersteigende Ver-kaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
  • Im Kreis Segeberg bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen.

Weitere Regeln für den Kreis Segeberg

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum.
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege.
  • Sport ist nur wie folgt zulässig: allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person oder außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung eines Übungsleiters; Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich.
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt; Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

 

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