Kriminalität

Versuchter Mord in drei Fällen: Urteil gegen Steinewerfer gefallen

Versuchter Mord in drei Fällen: Urteil gegen Steinewerfer gefallen

Versuchter Mord in drei Fällen: Urteil gegen Steinewerfer gefallen

Gerrit Hencke/shz.de
Flensburg
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Der Steinwurf auf der A7 wäre um ein Haar tödlich ausgegangen. Foto: dpa

Die beiden 19-Jährigen erhalten Jugendstrafen und müssen für sechs Jahre hinter Gitter.

Im Prozess um die Steinewürfe auf der A7 und der B200 ist am Dienstagvormittag das Urteil gesprochen worden. Die Richter am Landgericht Flensburg verhängten wegen versuchten Mordes in drei Fällen Jugendstrafen von jeweils sechs Jahren gegen die heute 19-jährigen Angeklagten. Fünf weitere Fälle wurden als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet. Die Richter verhängten Haftstrafen ohne Bewährung. Zunächst berichtete der NDR über das Urteil.

Die beiden jungen Männer haben nach Überzeugung der Richter von Februar bis Mai 2018 in Flensburg und Umgebung nicht nur Steine auf fahrende Fahrzeuge geworden, sondern auch Felsbrocken und Gehwegplatten. Dabei wurde unter anderem eine 58 Jahre alte Autofahrerin schwer verletzt, als bei Tempo 120 ein 46 Kilo schwerer Stein ihre Windschutzscheibe durchschlug. Überlebt hat die 58-Jährige den Unfall nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lediglich, weil der Feldstein eher auf der Beifahrer- als auf der Fahrerseite des Autos einschlug. Insgesamt wurden acht Autos, zwei Lastwagen und ein Bus durch die Taten der jungen Männer beschädigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag Jugendstrafen von sechseinhalb Jahren wegen versuchten Mordes gefordert, die Verteidigung wollte eine Verurteilung nur wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erreichen. Sie sahen einen Tötungsvorsatz nicht als nachgewiesen an.

Die Öffentlichkeit war vom ersten Tag an vom Prozess ausgeschlossen worden. Die beiden Verteidiger der Angeklagten stellten den Antrag, die gesamte Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Landgerichts-Sprecher Stefan Wolf erläuterte später die Begründung der Verteidiger: „Sie befürchten durch die Öffentlichkeit eine Stigmatisierung ihrer Mandanten, die einen negativen Einfluss auf deren Persönlichkeitsentwicklung haben könnte. Zudem könnte es Einschränkungen der Aussagebereitschaft geben.“

Zur Tatzeit waren die beiden jetzt Verurteilten 18 Jahre alt. Das Gericht ist überzeugt, dass sie in ihrer Entwicklung Jugendlichen entsprechen. Die beiden Männer hatten vor Gericht gestanden und ausgesagt, aus reiner Zerstörungslust gehandelt zu haben. So sagte der ältere Angeklagte aus, er habe „Sachen kaputtmachen“ wollen – aber nicht die Absicht gehabt, Menschen zu verletzen.

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