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Bund und Länder: Beginn von Kontaktbeschränkungen am 2. November

Bund und Länder: Beginn von Kontaktbeschränkungen am 2. November

Beginn von Kontaktbeschränkungen am 2. November

dpa
Berlin
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Aufgrund der steigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus beraten Bund und Länder über erneute Verschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Bund und Länder wollen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg in den Griff bekommen.

Bund und Länder wollen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg in den Griff bekommen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Video-Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

Bilanz nach zwei Wochen ziehen

Nach zwei Wochen – also etwa um den 11. November – wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier wollen demnach Firmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, 75 Prozent der November-Umsätze 2019 als aktuelle Kostenbeihilfe erstatten. Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor berichtet, bei kleinen Betrieben könnten bis zu 75 Prozent, bei größeren bis zu 70 Prozent der Lücke gestopft werden.

Diskussion um konkrete Kontaktbeschränkungen hält an

Im Anschluss sollte in der Bund-Länder-Schalte über die konkreten Kontaktbeschränkungen diskutiert und entschieden werden. Bis Weihnachten will man damit die massiv steigenden Infektionszahlen eindämmen.

Laut einer Beschlussvorlage des Bundes sollen deutschlandweit Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden.

Aus Länderkreisen hieß es, in der länderinternen Vorbesprechung sei bereits bei vielen Punkte ein Konsens gefunden worden. Unklar war zunächst, um welche Punkte es sich handelte.

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