Kriminalität

Dreifachmord-Prozess: Verteidiger-Anträge zurückgewiesen

Dreifachmord-Prozess: Verteidiger-Anträge zurückgewiesen

Dreifachmord-Prozess: Verteidiger-Anträge zurückgewiesen

dpa
Rostock
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Mitarbeiter der Kriminaltechnik gehen in das Haus in Rövershagen, in dem drei Menschen getötet worden sein sollen. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

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Ein junger Mann soll seine Eltern und Schwester getötet haben. Nun steht er vor Gericht. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Im Prozess gegen einen 27-Jährigen wegen mutmaßlichen Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester in Rövershagen dürfen die bisherigen Ermittlungsergebnisse und Beweismaterialien vor Gericht verwendet werden. Das gilt auch für das in der Vernehmung abgelegte Geständnis des Angeklagten.

Der Richter wies am Donnerstag entsprechende Widersprüche und Anträge der Verteidigung fast ausnahmslos zurück.

Der Angeklagte sei anders als von der Verteidigung dargestellt vor und während der polizeilichen Vernehmungen ausführlich über seine Rechte belehrt worden, und es liege kein Verstoß gegen die Belehrungspflicht vor. Auch sei er im Frühjahr unverzüglich dem Haftrichter vorgeführt worden. Die Kammer lehnte auch einen Antrag ab, den Staatsanwalt wegen mutmaßlicher Befangenheit auszutauschen. 

Die Verteidigerin hatte zum Prozessauftakt am Dienstag mutmaßliche Rechtsverstöße der Ermittler bei den Vernehmungen bemängelt und ein weitgehendes Verwertungsverbot von Gutachten, Fotos und Zeugenaussagen sowie einen Austausch des Staatsanwaltes gefordert. Zudem hatte sie ein Geständnis sowie sämtliche Aussagen ihres Mandaten widerrufen.

Der Deutsche soll am 7. Februar dieses Jahres seinen Vater (52) und seine Schwester (25) und einige Tage später seine Mutter (48) auf brutale Weise mit einer Armbrust und einer Machete getötet haben. Die Leichen soll er dann in selbstgebauten Särgen an einem einsamen Feldrand vergraben haben. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

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