Leitartikel

„Das gute Recht der Minderheit“

Das gute Recht der Minderheit

Das gute Recht der Minderheit

Apenrade/Aabenraa
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Es sind selten existenzielle Fragen, die die Minderheit beschäftigen, sondern – wieder im Vergleich zu anderen – kleinere Probleme. Doch auch diese Probleme sind real und beschäftigen die deutsche Minderheit, meint Chefredakteur Gwyn Nissen.

Uns geht es doch ganz gut in der deutschen Minderheit in Nordschleswig. Vor allem, wenn man uns mit Minderheiten in anderen Ländern vergleicht. Dort werden Minderheiten unterdrückt, haben keine Rechte oder werden gar verfolgt. Also dürfte es bei den Deutschen in Dänemark keine Klagen geben.

Oder wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger, Hinrich Jürgensen, es manchmal ausdrückt: „Wir beschweren uns auf einem hohen Niveau.“ Es sind selten existenzielle Fragen, die die Minderheit beschäftigen, sondern – wieder im Vergleich zu anderen – kleinere Probleme.

Doch auch diese Probleme sind real und beschäftigen die deutsche Minderheit. Deshalb waren diese Herausforderungen Gesprächsthema, als   sich  der Expertenausschuss des Europarates diese Woche mit der Minderheit traf. Alle fünf Jahre untersucht der Europarat die Situation der europäischen Minderheiten. Als Basis dient dabei das „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ und der dazugehörige Staatsbericht, den auch Dänemark für seine einzige autochtone Minderheit im Lande, die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig, erarbeitet hat.

Die größte Herausforderung ist, dass Dänemark keine eigentlichen Minderheitengesetze hat. Es gibt die moralischen Verpflichtungen in den Bonn-Kopenhagener-Erklärungen von 1955, aber ansonsten ist die deutsche Minderheit  in vielen Fällen an die normale Gesetzgebung gebunden (zum Beispiel bei der  Finanzierung von Schulen, Kindergärten, Büchereien, Medienförderung etc.). Das bedeutet in vielen Fällen die Gleichstellung mit der Mehrheitsbevölkerung. Und wenn Probleme auftreten, dann leben wir immer noch in einer Vertrauensgesellschaft, wo  Probleme da sind, um gelöst zu werden.

Aber es gibt auch Dinge, die ungelöst bleiben wie zum Beispiel der entfallene Staatszuschuss für den Sozialdienst der Minderheit,  kommunale Angebote, die nicht für die deutschen Schulen gelten, Sprachforderungen, finanzielle Hilfe für das Unterrichtsangebot Grenzgenial.dk.

Deshalb eben auch der faire Wunsch der Minderheit, dass einige Prozeduren und  Rechte schriftlich festgehalten werden. Weil Vertrauen gut ist – ein unterschriebenes Recht einem aber manchmal weiterhelfen kann. Das gilt übrigens auch für formalisierte Treffen, bei denen Staat, Minderheit und Kommunen und  in Zukunft womöglich auch die Vertreter des Europarates  am gleichen Tisch sitzen, um Probleme zu lösen. Es ist das gute Recht der Minderheit.

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