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Bordellbetreiberin muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Bordellbetreiberin muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Bordellbetreiberin muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Apenrade/Aabenraa
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Justitia
Das Gericht hält die junge Frau trotz ihrer Unschuldsbeteuerungen für die Drahtzieherin des Prostituiertenrings. Foto: Pixabay

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Eine 31-jährige Frau aus Esbjerg betrieb in Apenrade und elf anderen Städten insgesamt 27 „Freudenhäuser“.

Ein Schöffengericht in Esbjerg hat am Freitag eine 31-jährige Esbjergerin zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug wegen Zuhälterei, Geldwäsche und Betrugs verurteilt, geht aus einer Pressemitteilung der Polizei für Nordschleswig und Südjütland hervor.

Bordell in Apenrade

Die 31-Jährige soll im Zeitraum zwischen dem 15. September 2017 und dem 30. November 2020 27 Bordelle in insgesamt 12 jütischen Städten betrieben und allein dabei 3 Millionen Kronen verdient haben. Darunter soll sich laut Informationen der Nachrichtenagentur „Ritzau“ auch ein „Freudenhaus“ in Apenrade befunden haben.

Geldwäsche und Betrug

Knapp 2 Millionen dieser unrechtmäßig verdienten Kronen hat sie auf das Konto einer anderen Person überwiesen, die damit Anzeigen und Miete für die Bordelle zahlte oder das Geld ins Ausland schaffte. Das sah das Gericht als Geldwäsche im großen Stil an.

Weil sie Arbeitsverträge fälschte, um Prostituierte ins Land zu schaffen, machte sie sich neben Zuhälterei und Geldwäsche auch der Urkundenfälschung schuldig. Schließlich hatte sie versucht, ihre Hausratsversicherung um 632.000 Kronen zu betrügen.

Kein Landesverweis

Die Anklagevertretung hatte neben einer Freiheitsstrafe auch einen Landesverweis gefordert. Das Schöffengericht beließ es bei einer Abmahnung, was den zweiten Teil der Forderung anbelangt.

Die 31-Jährige nahm das Urteil nicht an. Sie bat sich Bedenkzeit aus.

(K)Ein kleines „Rädchen“

Die Angeklagte hat während des Verfahrens ihre Unschuld beteuert. Ihre Rolle sei eine untergeordnete gewesen. Sie habe allein Telefondienst geschoben und sei den Prostituierten bei praktischen Angelegenheiten wie beim Schalten von Inseraten und Anmieten von Räumen zur Hand gegangen. Mit seinem Urteil hat das Schöffengericht offensichtlich ihren Angaben keinen Glauben geschenkt, sondern sah es als erwiesen an, dass sie die Drahtzieherin des Prostituiertenrings war.

Laut Radiosender „24syv“ handelt es sich bei der 31-Jährigen um eine staatenlose Frau, die dem Rohingya-Volk angehört. Sie soll im Kindesalter mit ihren Eltern aus Myanmar nach Dänemark geflüchtet sein.

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