Kirchengemeinde

Darum sind die deutschen Ratsmitglieder eine Bereicherung

Darum sind die deutschen Ratsmitglieder eine Bereicherung

Darum sind die deutschen Ratsmitglieder eine Bereicherung

jrp
Apenrade/Aabenraa
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Anke Krauskopf ist Pastorin des deutschen Gemeindeteils der Apenrader Kirchengemeinde. Foto: Karin Riggelsen

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Fokus Kirchenrat: Diese Themenreihe beleuchtet Hintergründe und Bedeutung der Kirchenratswahl, die am 17. September 2024 stattfindet. Pastorin Anke Krauskopf erklärt, welchen Einfluss die aus dem deutschen Gemeindeteil stammenden Mitglieder des Kirchengemeinderates haben.

Bald sind wieder Kirchengemeinderatswahlen. 15 Vertreterinnen und Vertreter müssen dann gewählt werden. Sie entscheiden dann über die Belange der Apenrader Stadtgemeinde, zu der auch ein deutscher Gemeindeteil gehört. Die Ratsmitglieder entscheiden beispielsweise, wer eingestellt werden soll, wird eine neue Pastorin oder ein neuer Pastor benötigt. Sie entscheiden aber auch in vielen anderen Bereichen mit.

Bei der jüngsten Wahl sind vier Mitglieder aus dem deutschen Gemeindeteil in das Gremium bestimmt worden: Lisa Tröster, Bernd Lorenzen, Dieter Klein und Annette Lorenzen, die als Vertreterin (Supleantin) einsprang. Bernd Lorenzen bekam sogar die meisten Stimmen.

Deutsche Ratsmitglieder haben das Gremium bereichert

„Die ,Fülle‘ der deutschen Kirchenvertreter in der nun endenden Amtsperiode hat sich aus meiner Sicht nur positiv ausgewirkt: Die Arbeit in den einzelnen  – für uns relevanten Ausschüssen – konnte von mehr Schultern getragen werden. Wir sind als deutscher Gemeindeteil sichtbarer geworden. Alle Kirchengemeinderäte konnten feststellen, dass ,die Deutschen‘ 1. gar nicht so deutsch sind, 2. deutsch-dänische Zusammenarbeit großschreiben und 3. sich selbstverständlich für Wohl und Wehe der gesamten Gemeinde einsetzen“, sagt Anke Krauskopf, Pastorin des deutschen Gemeindeteils der Apenrader Kirchengemeinde.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der dänischen Volkskirche ab 18 Jahren in ihrer Wohnortgemeinde. Wer sein Wahlrecht an einem anderen Ort als der Wohnortgemeinde ausüben möchte, muss sich zu einem bestimmten Pastor, einer bestimmten Pastorin seiner Wunschgemeinde hin umgemeinden lassen, das sogenannte Sognebåndsløsning. Formulare gibt es im Kirchenbüro.

Wer kann sich als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl stellen?

Wahlberechtigte Mitglieder der dänischen Volkskirche können auch für den Kirchengemeinderat kandidieren.

Die endgültige Kandidatenliste wird erst am Wahlabend erstellt. Das gilt auch für das Erstellen der Stellvertreterliste. Anders als früher, rutscht man als Kandidatin oder Kandidat nicht automatisch auf die Stellvertreterliste, wenn man im ersten Wahlgang nicht in den Kirchengemeinderat hineingewählt wird.

Gesonderte Liste für Vertretende

„Es wird eine gesonderte Liste erstellt. Es gibt somit keine persönlichen Stellvertreter mehr. Für die deutschen Gemeindeteile in den Städten ist das insofern ungünstig, denn wenn eine deutsche Kirchenvertreterin oder -vertreter – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig aus dem Rat ausscheidet, rückt nicht automatisch eine deutsche Vertreterin oder Vertreter nach“, erklärt Pastorin Krauskopf.

Datum für die Wahlversammlung ist Dienstag, der 17. September, Sønderjyllandshalle; Einlass ist ab 18.30 Uhr.

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