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Nach Evakuierung: Im schlimmsten Fall bleiben die Wohnungseigner selbst auf den Kosten sitzen

Im schlimmsten Fall bleibe die Wohnungseigner selbst auf den Kosten sitzen

Schlimmstenfalls bleiben Wohnungseigner auf Kosten sitzen

Apenrade/Aabenraa
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Der Wohnungsbaukomplex „Strandhuse“ hat seine Adresse am Stegholt. Foto: Jacob Schultz/jv.dk

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Nachdem die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen kürzlich Hals über Kopf verlassen mussten, weil das Haus als einsturzgefährdet galt, gibt es jetzt niederschmetternde Neuigkeiten: Die Versicherungen werden kaum helfend einschreiten. So lautet zumindest die klare Einschätzung einer Branchenexpertin.

Am 7. Juni gingen Mitarbeitende des Apenrader Rathauses ab 17 Uhr beim Wohnbaukomplex „Strandhuse“ am Stegholt von Tür zu Tür, um die sechs Parteien davon in Kenntnis zu setzen, dass sie das Gebäude schnellstmöglich verlassen müssen. Ihnen wurde nur erlaubt, das Allernötigste zu packen. Für Ersatzunterkünfte hatte die Kommune gesorgt – vorläufig zumindest.

Einige der sechs Parteien nahmen das Angebot an, andere fanden alternative Unterkünfte. Um 19 Uhr waren die sechs Wohnungen komplett geräumt.

Rückkehr ungewiss

Wann die Anwohnenden wieder in ihren eigenen vier Wände zurückkehren können, steht noch in den Sternen. Dort steht auch geschrieben, wer die Kosten tragen muss. Momentan scheint großer Andrang am „Waschbecken der Unschuld“.

Hintergrund der Aktion an jenem Mittwochnachmittag war die Stichprobenkontrolle eines Statikunternehmens, das für das verantwortliche Bauunternehmen tätig ist.

Besorgniserregende Mängel

Das Ergebnis war nach Aussage von Jane Petersen gegenüber „jv.dk“ jedoch derart besorgniserregend, dass die Baubehörde im Apenrader Rathaus sich zur Räumung des Gebäudes gezwungen sah.

Bauunternehmer Henning Skriver von „Skriver Invest“ hält die Maßnahme jedoch gänzlich für überzogen, zumal das Statikunternehmen das Ergebnis der Kontrolle weder ihm noch den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern zugeschickt hatte, wie Skriver „jv.dk“ gegenüber feststellt. Er heftet sich primär daran, dass das kommunale Statikunternehmen nur „empfohlen“ habe, die „statische Dokumentation noch einmal durchzugehen, um zu sichern, dass die Sicherheit für die Konstruktionen gewährleistet“ sei. Eine direkte Empfehlung einer Räumung wurde nicht herausgegeben.

Sicherheit gefährdet

Wie die zuständige Mitarbeiterin des Rathauses gegenüber „jv.dk“ betont, habe es anschließend ein längeres Telefonat mit dem Statikunternehmen gegeben, bei dem der dortige Mitarbeiter festgestellt habe, dass es sich um so gravierende Mängel und Fehler handele, dass die Sicherheit der Bewohnenden gefährdet sei. Und da das Statikunternehmen über keinerlei weitere Handlungskompetenzen verfügt, habe die Kommune als zuständige Behörde sich entschieden, das Gebäude aus Sicherheitsgründen zu räumen.

Wer die Kosten für Ausbesserung der festgestellten Mängel und die Folgekosten der Evakuierung tragen soll, darüber werden sich sicherlich noch lange Juristinnen und Juristen streiten können. Letztlich könnten die Wohnungsinhaberinnen und -inhaber zur Kasse gebeten werden.

Verantwortung klären

Wie Anne Garde Slothuus vom dänischen Branchenverein für Versicherungen und Pensionen gegenüber „jv.dk“ feststellt, so werden die Versicherungen der Eigentümer kaum einspringen, da an den Gebäuden keine Schäden festzustellen sind. In einem Interview mit „jv.dk“ sagte sie, es gelte jetzt erst einmal, die Fehler und Mängel genauestens festzustellen und die Verantwortlichen auszumachen. „Ist der Bau fehlerhaft durchgeführt worden, liegt die Verantwortung beim Bauunternehmen – zumindest ist das der Ausgangspunkt. Sollten fehlerhafte Berechnungen zugrunde liegen – ist der Statiker verantwortlich“, sagt Anne Garde Slothuus.

Ihre Empfehlung lautet jedoch, dass die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer schnellstmöglich untersuchen, ob sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen haben. Wenn ja, sollten sie diese umgehend einschalten. Denn letztlich könnten sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Weder dem „Nordschleswiger“ noch „jv.dk“ ist es bislang gelungen, eine Stellungnahme der Eigentümerinnen und Eigentümer einzuholen.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
„Orbáns Schatten reicht bis zu uns ins Grenzland“