Bürgerpflichten
Schneeräumen ist nicht jedermanns Sache
Schneeräumen ist nicht jedermanns Sache
Schneeräumen ist nicht jedermanns Sache
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Das Schneeschippen auf dem Gehweg vor der eigenen Haustür wird gern mal vernachlässigt. Das sollte nicht so sein, denn im Unglücksfall kann es eine Schadenersatzforderung bedeuten.
Es ist nicht nur für das Auge und für das Ansehen in der Nachbarschaft, wenn Leute zur Schneeschaufel greifen und den Gehweg vor dem privaten Heim von Schnee befreien. Den Bürgersteig begehbar und mit Einsatz von Salz oder Sand rutschfest zu machen, ist eine juristisch verankerte Bürgerpflicht.
Wer dieser nicht nachkommt, muss im schlimmsten Fall mit einer Schadenersatzklage rechnen, wenn jemand auf dem nicht geräumten Abschnitt ausrutscht und sich verletzt.
Gefährliches Ausweichmanöver
In ländlichen Gegenden kann es mitunter zu gefährlichen Situationen kommen, wenn nach starkem Schneefall ein Passieren nur schwer oder gar nicht möglich ist.
In Ortschaften wie Terkelsbüll muss mit dem Kinderwagen schon mal auf die Fahrbahn ausgewichen werden, weil auf dem Bürgersteig wegen Räumversäumnisses der Anrainer kein Durchkommen ist.
Aufsichtsbehörde ist die Kommune Apenrade (Aabenraa). Sie kann allerdings nicht jedem Bürger nach Schneefall über die Schulter schauen.
„Es gibt die Online-Meldeplattform für Bürger, auf der unter anderem solche Versäumnisse gemeldet werden können. Zum Glück passiert das nicht oft. Wir haben in den vergangenen Jahren ja auch generell wenig Schnee gehabt“, berichtet Peter A. Kirkegaard, Teamleiter der zuständigen Verwaltungseinheit „Drift og Vedligehold“.
Bürger können die Plattform natürlich auch nutzen, um auf schlecht geräumte Abschnitte hinzuweisen, für die die Kommune zuständig ist, ergänzt der Teamleiter.
Wenn jemand sich über nicht geräumte Abschnitte einer Privatperson beschwert, „schauen wir uns das in der Regel an und bitten den Bürger persönlich oder mit einem Zettel im Briefkasten, es nachzuholen. Zum Glück sind die meisten Bürger da pflichtbewusst und kümmern sich um ihre Bürgersteige“, so Kirkegaard.
Auf Rechnung des Bürgers
Wenn die Räumverpflichtung kategorisch ignoriert wird, dann kann es passieren, dass die Kommune auf Rechnung des jeweiligen Bürgers räumt.
Solch ein Fall sei ihm aus jüngster Zeit aber zum Glück nicht bekannt, so Kirkegaard.
Jeder sei gut beraten, den Gehweg zu räumen und zu sichern.
Es geht dabei nicht nur darum, die Passage leichter zu machen und den Leuten nasse Schuhe zu ersparen. Es geht vor allem auch um Sicherheit.
Wenn eine Person zu Schaden kommt und es nachweislich auf eine unzureichende Schnee- und Glättebekämpfung zurückzuführen ist, könnte eine Schadenersatzforderung ins Haus flattern.
Fall für die Versicherung
In der Regel deckt das die Haftpflichtversicherung des Verursachers, so Martin Rundager, Schadenschef der Versicherungsorganisation GF Forsikring, die eine Niederlassung in Kollund hat. Darauf „ausruhen“ sollte man sich allerdings nicht.
„Es kommt selten vor, dass wir solche Fälle haben“, so Rundager.
Ist der Fall klar, dann werde der Schaden reguliert. „Im Einzelfall kann es aber auch zu einem Rechtsstreit kommen, wenn der Anspruch nicht berechtigt ist“, erwähnt der Schadenschef.
Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, sollten Bürger ihrer Räumpflicht nachkommen, rät auch Rundager.
Was die Versicherung GF und andere Versicherungsgesellschaften derzeit mehr beschäftigt, sind allgemeine Verletzungen wegen Schnee und Glätte, ohne dass ein Verursacher dahintersteckt. Es geht dann nicht um die Haftplicht-, sondern um die Unfallversicherung.
„Es gehen täglich zehn Schadensmeldungen ein, weil Personen ausgerutscht und hingefallen sind. Auch viele Unfälle beim Schlittenfahren sind darunter. Es sind quasi Saisonunfälle, von denen wir in den vergangenen Jahren recht wenige hatten, weil ja kaum Schnee fiel“, berichtet der Mitarbeiter.