Wohnungsbau

„Strandhuse“: Luxuswohnungen müssen leer bleiben

„Strandhuse“: Luxuswohnungen müssen leer bleiben

„Strandhuse“: Luxuswohnungen müssen leer bleiben

Apenrade/Aabenraa
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Seit dem 7. Juni ist die Immobilie gesperrt. Foto: Karin Riggelsen

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Baumängel: Auch nach erneuter Prüfung sehen die Verantwortlichen im Rathaus noch keine sichere Rückkehr der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in dessen vier Wände gewährleistet. Jetzt liegt der Ball bei ihnen.

Der Bauherr des Luxuswohnobjekts „Strandhuse“ am Apenrader Stegholt hat offiziell die Aufhebung der Räumungsentscheidung durch die Kommune Apenrade beantragt. Die Verantwortlichen im Rathaus haben am Dienstagmorgen entschieden, an ihrer Räumungsanweisung festzuhalten und die sogenannte „Benutzungsgenehmigung“ (dän. ibrugtagningstilladelse) zurückzuziehen, schreibt die Kommune in einer Pressemitteilung. Die letztgenannte Genehmigung der Kommune ist erforderlich, wenn Immobilien für Wohnungszwecke zugelassen werden sollen.

Wegen möglicher Baumängel ordnete die Kommune am 7. Juni die sofortige Räumung der sechs Wohnungen an. Seitdem sind die Bewohnerinnen und Bewohner ausquartiert.

Luxuswohnungen mit Fördeblick: Strandhuse Foto: Karin Riggelsen

Schwierige Situation

„Es ist eine sehr schwierige Situation für die Besitzerinnen und Besitzer der sechs Wohnungen, die sich jetzt seit über einem Monat nicht in ihrem eigenen Zuhause aufhalten dürfen. Dafür haben wir natürlich größtes Verständnis“, sagt Barbara Frenzel, Abteilungschefin der Verwaltung für Bau, Natur und Umwelt im Apenrader Rathaus. „Andererseits kann die Kommune nicht ein Verbot aufheben, bevor die notwendige und zuverlässige Dokumentation dafür vorliegt, dass das Gebäude sicher ist“, fügt sie hinzu.

„Ein unparteiischer Statiker muss die Konstruktion und die Dokumentation jetzt durchgehen. Den zu beauftragen ist Aufgabe der Besitzerinnen und Besitzer“, unterstreicht Barbara Frenzel.

Der „Ball“ liegt nicht bei der Kommune

„Zum jetzigen Zeitpunkt können wir als Kommune nichts tun; die Besitzerinnen und Besitzer müssen die notwendige Dokumentation beschaffen, die die gesetzlich erforderte Voraussetzung dafür ist, dass die Kommune Apenrade das Verbot aufheben und die Benutzungsgenehmigung erteilen kann“, betont die Abteilungschefin. „Wir stehen den sechs Besitzerinnen und Besitzern jedoch gerne beratend zur Seite, wenn sie es denn wünschen“, fügt Frenzel hinzu.

 

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