Gerichtsurteil

20 Tage auf Bewährung für geteilte Privatfotos

20 Tage auf Bewährung für geteilte Privatfotos

20 Tage auf Bewährung für geteilte Privatfotos

Apenrade/Aabenraa
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Mobiltelefon (Beispielfoto) Foto: Vibeke Toft/Ritzau Scanpix

Ein 19-jähriger Apenrader und Mitarbeiter eines Handy-Reparaturgeschäftes hatte Fotos einer 19-jährigen Kundin an sich und einen Freund geschickt. Dafür wurde er jetzt vom Gericht verurteilt.

Ein heute 19-Jähriger aus Apenrade ist vom Westlichen Landgericht in Sonderburg zu 20 Tagen Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte im Januar des vergangenen Jahres als Mitarbeiter eines Apenrader Handy-Reparaturgeschäftes das Mobiltelefon einer Gleichaltrigen in den Händen, um es zu reparieren. Dabei verschaffte er sich Zugriff auf die privaten Bilder der jungen Frau – auf denen sie unter anderem in Unterwäsche zu sehen ist – und sendete diese erst an sich und dann auch an einen Freund.

Das Sonderburger Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der junge Mann damit gegen zwei Gesetze aus dem Strafgesetzbuch verstoßen hat. Er hat die Persönlichkeit der Frau verletzt und ihre Intimsphäre gestört.

Die Geschädigte hatte auf eine höhere Strafe gehofft, wie sie gegenüber „JydskeVestkysten“ erklärte. Das Gericht sah es jedoch als mildernd an, dass die Bilder sie nicht nackt zeigten, wie es dort weiter heißt.

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