Covid-19

Lockerung der Besuchsbeschränkungen in den Apenrader Pflegeheimen

Lockerung der Besuchsbeschränkungen in den Apenrader Pflegeheimen

Lockerung der Besuchsbeschränkungen in den Pflegeheimen

Apenrade/Aabenraa
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Die Besuche mit drei festen Kontaktpersonen müssen in besonderen Besuchsräumen stattfinden (Modellfoto). Foto: Ida Guldbæk Arentsen/Ritzau Scanpix

Ab sofort dürfen die Bewohner drei nähere Kontaktpersonen angeben.

Die strengen Besuchsbeschränkungen in den Apenrader Pflegeheimen werden mit sofortiger Wirkung gelockert. Zumindest ein wenig. Bewohner in den kommunalen Einrichtungen dürfen nun drei namentlich genannte Kontaktpersonen benennen, die sie besuchen dürfen. Seit dem 6. November war nur ein fester Besucher erlaubt.

Um eine Verbreitung des Corona-Virus in die Pflegeheime zu unterbinden, hatte die staatliche Behörde für Patientensicherheit (Styrelsen for Patientsikkerhed) am Freitag, 6. November, mit augenblicklicher Wirkung die strengen Besuchsbeschränkungen eingeführt und nun auch wieder die Lockerungen angeordnet.

Die Restriktionen umfassen alle kommunalen und privaten Pflegeheime sowie das Spezial- und Reha-Pflegeheim in Rothenkrug (Rødekro).

Diese Besuche dürfen weder in den eigenen vier Wänden der Bewohner noch außerhalb des jeweiligen Pflegeheims stattfinden, sondern nur in einem eigens dafür eingerichteten Besuchsraum.  Es sind  zudem maximal zwei Kontaktpersonen pro Besuch erlaubt.

Nichtsdestotrotz freut sich die Sozial- und Gesundheitsdirektorin der Apenrader Kommunalverwaltung, Karin Storgaard Larsen, über die genehmigten Lockerungen. „Sie tragen zum Wohlbefinden der Bewohner bei“, wie sie betont.

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