Hundegesetz

Saxos Herrchen erneut vors Gericht zitiert

Saxos Herrchen erneut vors Gericht zitiert

Saxos Herrchen erneut vors Gericht zitiert

Hostrupholz/Hostrupskov
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Saxo der Familie Handler/List-Petersen hat sich nicht nur als Familienhund bewährt, sondern hat sich auch als Schiffshund als seetauglich erwiesen. Foto: Karin Riggelsen

Die Polizei besteht auf der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Kronen aus dem Jahr 2017.

Die Freude über den gewonnenen Prozess im Revisionsverfahren währte in Hostrupholz bei den Hundebesitzern Brigitte Handler und Nis-Edwin List-Petersen nur kurz.

Am Dienstag erreichte das Ehepaar eine gerichtliche Vorladung für den 30. März 2021 in Sonderburg/Sønderborg. Die Polizei besteht auf der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 4.000 Kronen, weil der Airedale-Terrier Saxo am 2. September 2017 nicht angeleint war, als es vor dem Haus der Eheleute zu einem Kampf zwischen Saxo und dem Nachbarshund Zacho gekommen war.

Der wesentlich kleinere Zacho, ebenfalls ein Terrier, zog den Kürzeren und musste tierärztlich behandelt werden.

Airedale-Terrier Saxo hat es der Sturheit seines Herrchens Nis-Edwin List-Petersen zu verdanken, dass er im Herbst 2017 nach einer Auseinandersetzung mit einem Nachbarshund nicht eingeschläfert wurde. Die Tatsache, dass sich der Hundehalter von Hostrupholz auch nicht so leicht von Obrigkeiten einschüchtern lässt, bedeutet, dass auch das Grundstück der Familie nicht mit einem 1,40 Meter hohen Zaun umkränzt werden muss. Foto: Karin Riggelsen

Gleiches Recht für beide Hunde

„Ich habe damals der Polizei mitgeteilt, dass ich die 4.000 Kronen zahle, wenn auch die Nachbarn die gleiche Strafe zahlen müssen. Deren Hund war nämlich auch nicht angeleint“, sagt Nis-Edwin List-Petersen.

„Außerdem hatte ich der Polizei damals mitgeteilt, dass ich sowieso nichts zahlen würde, solange es noch ein schwebendes Verfahren sei“, erzählt List-Petersen. Die Polizei hatte nämlich zusätzlich angeordnet, dass er sein Grundstück mit einem 1,40 Meter hohen Zaun mit Schleuse umkränzen müsse. Dagegen hatte er geklagt.

Ein normaler Rangordnungsstreit

Das Stadtgericht in Sonderburg und in zweiter Instanz auch das Westliche Landgericht in Viborg sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Auflage der Polizei völlig überzogen sei, weil es sich um einen normalen Rangordnungsstreit zwischen zwei Rüden gehandelt habe.

„Ich dachte eigentlich, dass bei dieser Begründung deshalb auch der Bußgeldbescheid hinfällig werden würde. Ich habe schließlich das Wort des Gerichtes dafür, dass es sich um einen Einzelfall handelt – bedauerlich, ja, in der Tat – aber völlig natürlich unter Hunden“, betont Nis-Edwin List-Petersen.

List-Petersen bleibt hartnäckig

Er will auch in diesem Fall wieder „stur“ bleiben, wie er selbst sagt, und das Verfahren im Frühjahr des kommenden Jahres auf sich zukommen lassen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht bei diesem Verfahren einfach die Urteilsbegründungen der Richterkollegen in dem anderen Verfahren außer Acht lassen kann“, sagt er.

Nis-Edwin List-Petersen hat auch diesmal vor, sich selbst zu verteidigen, wie es ihm ja auch bei den bisherigen Verfahren ganz gut gelungen sei.

„Mich wundert allerdings, dass die Polizei so viel Steuergeld und Zeit gerade auf diesen Fall opfert“, sagt er.

Nis-Edwin List-Petersen
Nis-Edwin List-Petersen nahm im Dezember 2017 an einer Demonstration in Apenrade gegen das dänische Hundegesetz teil. Foto: Cornelius von Tiedemann

Den Hund vor der Polizei versteckt

Die Ordnungsmacht hatte übrigens 2017 auch angeordnet, dass Saxo damals seinen Besitzern weggenommen werden sollte. Erst dann sollte über das weitere Vorgehen entschieden werden. Besonders hat List-Petersen damals – wie heute – beunruhigt, dass diese Entscheidung gefällt wurde, ohne Parteienanhörung, also ohne seine Aussage zu dem Vorfall aufzunehmen, eben allein auf Grundlage der Anzeige der Nachbarn.

Die Familie Handler/List-Petersen brachte ihren Hund schnell ins Exil – aus Angst, ihn sonst für immer zu verlieren.

Nis-Edwin List-Petersen hatte gegen diesen Verlauf Beschwerde bei der Reichspolizei eingelegt und erhielt recht.

Er hätte angehört werden müssen.

Drei Monate im Exil

Dennoch hielt die Polizei an ihren Entscheidungen fest. List-Petersen verlangte ein unabhängiges Gutachten. Bis das allerdings vorlag, vergingen drei Monate, in denen Saxo in seinem Exil ausharren musste, bis schwarz auf weiß feststand: Es bestehe keine Grundlage, den Hund einzuschläfern. Die Verletzungen des kleineren Hundes seien nicht von übermäßig heftigem Ausmaß gewesen, weshalb die Kriterien eines Beißvorfalls (dän. „skambid“) nicht erfüllt seien.

„Das Hundegesetz in seiner jetzigen Form ist für Dänemark absolut rufschädigend. Viele deutsche Hundebesitzer überlegen inzwischen, ob sie noch ihren Urlaub in Dänemark verbringen sollen“, stellt List-Petersen fest.

Revision des Hundegesetzes

Dass das dänische Hundegesetz dringend einer Überarbeitung bedarf, steht für ihn außer Frage.  Er hatte auch einige Folketingsabgeordnete persönlich angeschrieben. „Ich muss gestehen, dass ich das zeitweise etwas aus dem Auge verloren habe. Ich habe aber jetzt wieder einige Folketingspolitiker kontaktiert, in der Hoffnung, dass sie sich der Sache annehmen. Wie gesagt, schadet das Hundegesetz dem Ruf Dänemarks und dem Tourismus“, stellt Nis-Edwin List-Petersen fest.

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