Urteil

Syrienkrieger verliert Prozess um Pass – kann neuen beantragen

Syrienkrieger verliert Prozess um Pass – kann neuen beantragen

Verliert Prozess um Pass – kann neuen beantragen

Viborg/Nordschleswig
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Tommy Mørck verliert den Prozess, darf aber dennoch demnächst wieder ausreisen. Foto: Karin Riggelsen

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Tommy Mørck aus Krusau (Kruså) kann seit Ende April wieder einen Pass beantragen. Er hat jedoch aus prinzipiellen Gründen den Prozess um die Verweigerung des Passes auch in zweiter Instanz geführt.

2016 zog Tommy Mørck in Syrien gegen den Islamischen Staat (IS) in den Krieg. Er kämpfte auf der Seite der kurdischen Miliz YPG.

Nach der Rückkehr wurde er nach einem Terrorparagrafen zu sechs Monaten Haft verurteilt. Dabei war nicht die Unterstützung der YPG sein Vergehen, sondern dass er sich in Syrien in einer Region aufgehalten hatte, in der der IS aktiv war.

 

Dies hat auch bedeutet, dass die Polizei ihm den dänischen Pass entzogen hat. Dieses Ausreiseverbot wurde nach seiner Haftentlassung im März 2020 um ein Jahr verlängert. Gegen diese Entscheidung zog Mørck vor Gericht, verlor jedoch beim Gericht in Sonderburg den Prozess.

Er ging beim Westlichen Landesgericht in die zweite Instanz.

Ausreiseverbot aufgehoben

Ende April dieses Jahres teilte die Reichspolizei ihm mit, dass das Ausreiseverbot nun nicht verlängert wird und er damit nun einen neuen Pass beantragen kann.

Dennoch hat Mørck aus prinzipiellen Gründen an der Berufung festgehalten.

„Ich meine, dass die Entscheidung falsch war, auch wenn später eine Entscheidung gefällt wurde. Ich halte diese Gesetzgebung für grundfalsch. Insbesondere ist es problematisch, dass die Polizei in dieser Frage so große Macht hat“, sagt er zu „Ritzau“.

Er sieht sich als eine Art juridischen Aktivisten.

„Jetzt kann man sogar Menschen ohne Prozess die Staatsbürgerschaft wegnehmen. Ich versuche, mit den Prozessen auf diese Entwicklung aufmerksam zu machen.“

Neuer Prozess

Es steht auch schon fest, dass die Gerichte sich nicht das letzte Mal mit Tommy Mørck befasst haben.

Seit seiner Rückkehr aus Syrien 2017 hat er nämlich trotz Ausreiseverbots mehrfach Flensburg, Hamburg und Malmø besucht. Dafür muss er sich am 11. Juni vor Gericht verantworten. Er sagt, er wolle die Reisen vor Gericht gestehen.

Für Mørck zählt das eigene Gewissen mehr als die Paragrafen.

„Wenn ich etwas für richtig halte, es jedoch laut Gesetz falsch ist, dann tue ich es trotzdem“, sagt er im Juli des vergangenen Jahres dem „Nordschleswiger“.

Er setzt sich derzeit für die Rückkehr dänischer Bürger aus Lagern in Syrien ein.

Am Dienstag kann „Politiken“ einen kleinen Sieg für Mørck und andere, die seiner Ansicht sind, vermelden: Die Regierung will drei dänische Mütter mit insgesamt 14 Kindern aus den Lagern nach Dänemark holen.

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