Steuererklärung

Grenzpendler: Homeoffice-Tage angeben

Grenzpendler: Homeoffice-Tage angeben

Grenzpendler: Homeoffice-Tage angeben

Apenrade/Aabenraa
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Die Steuererklärung 2020 fällt für deutsch-dänische Berufspendler in diesem Jahr aufwendiger aus. Foto: Unsplash/Markus Winkler

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Für Menschen, die in Deutschland leben, in Dänemark angestellt sind und während der Corona-Krise im Homeoffice gearbeitet haben, gibt es dieses Jahr bei der Steuererklärung einiges zu beachten.

Bis zum 1. Mai ist es noch möglich, die dänische Steuererklärung (årsopgørelse) anzupassen. Wer auf der einen Seite der deutsch-dänischen Grenze lebt und auf der anderen arbeitet, hat im Jahr 2020 wahrscheinlich mehr Tage von zu Hause aus gearbeitet als sonst.

Die dänische Steuerbehörde Skat weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass Grenzpendler dies auch in ihrer Steuererklärung vermerken müssen: „Grundsätzlich müssen sie ihr Einkommen zur Besteuerung in jeweils Dänemark und Deutschland nach der Anzahl an Arbeitstagen pro Land aufteilen.“ Für Angestellte im öffentlichen Dienst können andere Regeln bei der Homeoffice-Besteuerung gelten.

Arbeit in dem Land besteuert, wo sie ausgeführt wird

Denn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark werden Arbeitseinkommen grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Durch das Arbeiten im Homeoffice liegt dieser Ort für viele Grenzpendler nicht dort, wo sie normalerweise Steuern zahlen.

„Die in Deutschland im Homeoffice erbrachte Arbeit ist dort und nicht in Dänemark zu versteuern“, bestätigte Peter Hansen, Leiter des Regionskontors, gegenüber dem „Nordschleswiger“ bereits im vergangenen Jahr.

Das Regionskontor stellt aus diesem Grund Erklärvideos zur Steuererklärung 2020 bereit und weitere Informationen zum Thema Steuern auf seiner Webseite.

Das gesamte Einkommen, das der dänische Arbeitgeber an Skat gemeldet hat, ist in Rubrik 11 und Rubrik 16 des Steuerbescheids 2020 zu finden. In Rubrik 11 steht der Teil des Einkommens, der in Dänemark versteuert wird, in Rubrik 16 ist der Teil angegeben, der in Dänemark steuerfrei ist. Wer 2020 mehr Tage im Homeoffice gearbeitet hat als sonst, muss deshalb wahrscheinlich diese beiden Rubriken ändern.

So werden die Tage im Homeoffice angegeben

Skat weist darauf hin, dass die Angaben nicht selbst geändert werden können. Die Änderung kann entweder telefonisch unter +45 72 22 28 92 vermerkt werden oder wie folgt über das Selbsteingabeverfahren TastSelv:

  1. Bei TastSelv einloggen.
  2. Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) wählen.
  3. Se hvor beløbet kommer fra (Woher kommt der Betrag) neben Rubrik 11 anklicken.
  4. Auf Send mail klicken.
  5. In der E-Mail die Aufteilung der Arbeitstage angeben
  6. Unterlagen oder Berechnungen für den Anteil des Lohn/Gehalts anhängen, der in jeweils Dänemark und Deutschland besteuert wird.
  7. Auf senden klicken.

Auch das Finanzministerium Schleswig-Holstein bestätigte im Dezember auf Nachfrage des „Nordschleswigers“: „Soweit die Tätigkeit aus dem Homeoffice heraus in Deutschland ausgeübt wird, wird Deutschland insoweit (taggenaue Berechnung) zum Tätigkeitsstaat und hat nach den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen insoweit das Besteuerungsrecht. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer eine deutsche Einkommensteuererklärung abzugeben.“

Die Steuererklärung in Deutschland muss jedoch erst bis zum 31. Juli abgegeben werden.

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