Dosenpfandstreit

Grenzhandelsgemeinschaft: Klage der Umwelthilfe nicht nachvollziehbar

Grenzhandelsgemeinschaft: Klage der Umwelthilfe nicht nachvollziehbar

Grenzhandelsgemeinschaft: DUH-Klage nicht nachvollziehbar

Harrislee/Kopenhagen
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Der Streit um ein Dosenpfand im Grenzland hat wieder Fahrt aufgenommen. Foto: Carsten Rehder/dpa

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Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein deutsches Pfand für Getränkedosen im Grenzhandel so wie auch Dansk Erhverv. Die Interessengemeinschaft Grenzhandel lehnt das ab, wäre aber bereit, ein dänisches Pfand einzuführen. Kopenhagen schaut auf die EU und wartet ab, hält aber ein Pfandsystem für die wahrscheinlich kommende Lösung.

Mit Unverständnis reagiert die Interessengemeinschaft der Grenzhändler (IGG) mit Sitz in Harrislee auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die sich gegen den Kreis Schleswig-Flensburg richtet. Die Umweltschützer fordern die Einhaltung der Pfandpflicht und geben als Grund für die Klage eine Vermüllung der deutsch-dänischen Grenzregion mit Dosenschrott an. Bislang können die Kunden aus Dänemark mit einer Exporterklärung pfandfreie Dosen im deutschen Grenzhandel erwerben.

IGG: Deutsches Pfand rechtswidrig

Die IGG ist der Auffassung, dass eine deutsche Pfandpflicht rechtswidrig ist. Die Kunden des Grenzhandels würden oft weite Strecken zurücklegen, es sei ihnen daher nicht möglich, in ihren skandinavischen Heimatländern diese Dosen abzugeben, heißt es in einer Stellungnahme der IGG. Die Rückgabe der Dosen sei damit nicht sichergestellt und eine Pflicht damit rechtswidrig, argumentiert die IGG.

Ein deutsches Pfand würde sein Ziel verfehlen.

Erik Holm Jensen, Vorsitzender der IGG

„Ein deutsches Pfand würde sein Ziel verfehlen“, so Erik Holm Jensen, Vorsitzender der IGG, in der Stellungnahme. Seiner Ansicht nach ist es unrealistisch, anzunehmen, die Kunden würden Mengen leerer Dosen über Monate aufheben, um sie dann beim nächsten Einkauf abzugeben. „Wir hätten uns gewünscht, dass die DUH mit uns Kontakt aufgenommen hätte, um sich über die Besonderheiten des Grenzhandels zu informieren“, so der Vorsitzende und fügt an, es gehe um mehrere Tausend Arbeitsplätze.

Deutsch-dänische Erklärung aus dem Jahr 2015

Erik Holm Jensen verweist auf eine gemeinsame Erklärung der Umweltminister aus Kiel, Kopenhagen und Berlin aus dem Jahr 2015, in der die Minister übereinkamen, entweder ein deutsches oder ein dänisches Pfand einzuführen. Ein dänisches Pfand sei ökologisch sinnvoll, argumentiert Erik Holm Jensen. Der Grenzhandel könne sich eine „diskriminierungsfreie und praktikable Beteiligung“ vorstellen. Dänemark habe aber keine konkreten Vorschläge gemacht.

Kopenhagen wartet ab

Wie aus einer Antwort der dänischen Umweltministerin auf eine Frage des Abgeordneten Carl Valentin (Sozialistische Volkspartei) zum Stand der Dinge in Sachen Dosenpfand vom 11. April dieses Jahres hervorgeht, geht die Ministerin davon aus, dass – nach der EU-Klage von Dansk Erhverv – die EU ein deutsches Pfand fordern werde. Es gebe zurzeit daher keinen Bedarf an einer Vereinbarung, die Entscheidung der EU müsse abgewartet werden.

Die dänische Branchenorganisation Dansk Erhverv bewertet die Klage der Deutschen Umwelthilfe DUH gegen den Kreis Schleswig-Flensburg als positiv. Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, Wolfgang Buschmann, sieht die geltende Regelung als rechtskonform an.

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