Coronavirus
Ab heute in den meisten Fällen keine Maskenpflicht mehr
Ab heute in den meisten Fällen keine Maskenpflicht mehr
Ab heute in den meisten Fällen keine Maskenpflicht mehr
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Seit Montag, 14. Juni 2021, entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den meisten Fällen. So kann man wieder einkaufen gehen, ohne eine Schutzbedeckung tragen zu müssen. In einigen Bereichen wie dem öffentlichen Nahverkehr oder bei einem Corona-Test muss jedoch weiterhin eine Maske getragen werden.
Seit Montag, 14. Juni 2021, gilt in Dänemark in den meisten Fällen keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Eine Mehrheit auf Christiansborg hatte sich am vergangenen Donnerstag darauf geeinigt, die Maskenpflicht weitestgehend aufzuheben. Die Vereinbarung ist Teil der schrittweisen Wiedereröffnung Dänemarks.
Freude bei den Supermärkten
Beim Supermarktkonzern Coop, der unter anderem die Filialen von Super Brugsen, Fakta und Kvickly betreibt, hat man lange auf diesen Tag gewartet und freut sich jetzt, sich von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eines Visiers verabschieden zu können.
„Das ist der Tag, auf den wir uns seit August gefreut haben, als die Maskenpflicht eingeführt wurde. Es ist schön, dass jetzt das Lächeln zurück in die Geschäfte kommen kann“, sagt Lars Aarup, Komunikations- und Analysechef bei Coop.
„Für unsere Beschäftigten und unsere Kunden war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sehr lästig. Wir sind deshalb sehr erleichtert, die Schutzmasken jetzt beiseite legen zu können“, sagt er.
Tragen auf freiwilliger Basis weiterhin möglich
Auch der Fachverband HK Handel, der unter anderem die Angestellten in den Supermärkten repräsentiert, freut sich darüber, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegfällt.
Sofern einige Angestellte jedoch auch weiterhin eine Schutzmaske tragen möchten, wird dies sicher möglich sein, ist sich der Fachverband sicher.
„Es ist wichtig zu bedenken, dass man die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufhebt. Es wird ja kein Verbot gegen Mund-Nasen-Schutzmasken oder Visiere eingeführt“, sagt Per Tønnesen, Vorsitzender von HK Handel.
Übrige Schutzmaßnahmen bleiben erhalten
Die großen Supermarktketten wollen jedoch an den übrigen Maßnahmen wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Abstandsmarkierungen und Plexiglasscheiben festhalten.
Im Gesundheitswesen und im öffentlichen Nahverkehr muss jedoch in bestimmten Situationen auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Teilweise Maskenpflicht im Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen muss eine Schutzmaske noch dann getragen werden, wenn es ein erhöhtes Infektionsrisiko gibt. Das geht aus den neuen Richtlinien der Gesundheitsbehörde hervor.
Beispiele sind Symptome auf das Coronavirus oder die vorübergehende Unterbrechung einer Quarantäne, um zum Arzt oder ins Krankenhaus zu kommen. Auch bei einem Aufenthalt im Wartezimmer muss ein Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden.
Empfohlen wird das Tragen einer Schutzmaske, wenn ein Corona-Test durchgeführt wird.
Auch beim öffentlichen Transport Schutzmaske dabei haben
Im öffentlichen Nahverkehr ist der Mund-Nasenschutz nur noch in der Hauptverkehrszeit, beim Ein- und Aussteigen und in den Fällen, bei denen man keinen Sitzplatz bekommt, notwendig.
An Bord eines Flugzeugs ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin verpflichtend.
Der momentane Zeitplan sieht vor, die Pflicht zur Benutzung von Mund-Nasen-Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr zum 1. September komplett aufzuheben.