Bußgelder

Das ändert sich 2022: Zu schnelles Fahren wird teurer

Das ändert sich 2022: Zu schnelles Fahren wird teurer

Das ändert sich 2022: Zu schnelles Fahren wird teurer

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Die Bußgelder für das Übertreten der zugelassenen Höchstgeschwindkigkeit steigen zum Jahreswechsel um 20 Prozent. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Zum Jahreswechsel gibt es Neuerungen im Bußgeldkatalog. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dann 20 Prozent teurer als bisher. Es ist die erste Anpassung der Gebühren seit zehn Jahren. Zudem wird der Käuferschutz ausgeweitet.

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Autofahrerinnen und -fahrer, die sich nicht an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, tiefer in die Tasche greifen.

Dann kostet zu schnelles Fahren 20 Prozent mehr als bisher.

Das ist das Resultat eines Gesetzesvorschlages, der als ein Beitrag zur Umsetzung der Polizeivereinbarung 2021-23 vorgelegt worden war.

FDM: Änderungen nachvollziehbar

Dennis Lange, Chefberater beim Interessenverband der Autofahrerinnen und -fahrer, FDM, zufolge seien die Änderungen mit den damit verbundenen Preissteigerungen nachvollziehbar, da sie nur so ihre präventive Wirkung aufrechterhalten könnten.

„Die Mehreinnahmen durch die Bußgelder sollten natürlich für mehr Verkehrssicherheit und für verstärkt öffentlich in Erscheinung tretende Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen verwendet werden“, sagt er.

Statt 1.000 Kronen künftig 1.200 Kronen

Bislang beträgt der niedrigste Bußgeldsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung 1.000 Kronen. Zum 1. Januar 2022 steigt er auf 1.200 Kronen.

Transportminister Benny Engelbrecht (Soz.) wies in Verbindung mit dem Gesetzesentwurf darauf hin, dass es sich um die erste Erhöhung der Bußgeldsätze bei Geschwindigkeitsverstößen seit 2012 handele.

Weitere Änderungen zum Jahreswechsel: Besserer Käuferschutz

Eine andere Neuerung, die im Januar in Kraft tritt und im „købelov” reguliert ist, betrifft den Käuferinnen- und Käuferschutz.

Demnach können Käuferinnen und Käufer eines Autos im Falle eines Mangels in Zukunft die ersten zwölf Monate lang davon ausgehen, dass der Mangel bereits existierte, als das Auto gekauft wurde. Die sogenannte Vermutungsregel wird somit um sechs Monate auf insgesamt ein Jahr verlängert.

„Streitigkeiten in Verbindung mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens sind für den FDM nichts Neues. Eine längere Vermutungsregel stellt nicht nur die Verbraucher besser, sondern trägt hoffentlich auch dazu bei, dass die Autos, die sie kaufen, in einem besseren Zustand sind“, sagt Dennis Lange.

Keine längere Reklamationsfrist

Bei FDM hätte man es zudem begrüßt, wenn das neue „købelov“ den Verbrauchern auch eine längere Reklamationsfrist zugesichert hätte als die aktuell geltenden zwei Jahre. Jedoch konnte man sich von politischer Seite hier zu keinen Änderungen durchringen.

FDM zufolge kaufen mehr als 400.000 Menschen in Dänemark jedes Jahr ein gebrauchtes Auto.

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