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Kommunalwahl 2021: Wer seine Stimme abgeben darf

Kommunalwahl 2021: Wer seine Stimme abgeben darf

Kommunalwahl 2021: Wer seine Stimme abgeben darf

Apenrade/Aabenraa
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Nicht nur dänische Staatsangehörige haben das Recht zu wählen, sondern auch Zuzügler, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Foto: Unsplash

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Diese Kriterien müssen erfüllt werden, um am 16. November ein Kreuz bei der Wahl zu setzen.

Am 16. November ist Kommunalwahl, doch wer hat das Recht zu wählen? Die dänische Bürgerseite borger.dk klärt darüber auf, wer bei der kommenden Wahl seine Stimme abgeben darf.

Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf, wer

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • einen festen Wohnsitz in Dänemark hat
  • und eine dänische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes, Islands oder Norwegens besitzt oder seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Dänemark, Grönland oder auf den Färöern gelebt hat.

Seit dem 1. Juli 2016 haben Personen, die unter Vormundschaft stehen, das Recht, an Kommunal- und Regionalwahlen teilzunehmen.  

Britische Staatsangehörige, die bis spätestens 31. Januar 2020 in Dänemark gemeldet sind und seit diesem Datum ihren festen Wohnsitz in Dänemark haben, sind berechtigt, an den Kommunal- und Regionalwahlen am 16. November 2021 teilzunehmen, sofern sie die sonstigen Wahlvoraussetzungen erfüllen.

Britische Staatsbürger, die nach dem 31. Januar 2020 als wohnhaft gemeldet sind, müssen das Erfordernis eines vierjährigen Aufenthalts erfüllen, um wahlberechtigt zu sein.

Wer die oben genannten Bedingungen erfüllt, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Was ist das Wählerverzeichnis?

Das Wählerverzeichnis ist eine Liste aller wahlberechtigten Personen. Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Personen im Zentralen Personenregister mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort in Dänemark (Kommune/Region) eingetragen sein.

Das Wählerverzeichnis enthält Informationen über die Namen, Adressen und Geburtsdaten der Wählerinnen und Wähler.

Alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Wahlkarte für die Kommunal- und Regionalwahlen.

Dürfen dänische Staatsangehörige wählen, die im Ausland sind?

Wer an Kommunal- und Regionalwahlen teilnehmen will, muss seinen festen Wohnsitz in einer dänischen Kommune haben. Dänische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können daher bei Kommunal- und Regionalwahlen nicht wählen.

Vom Staat ausgesandte Personen, wie zum Beispiel Diplomaten, sind im Zentralen Personenregister nicht als ausgereist registriert, behalten daher eine Adresse in Dänemark. Somit sind sie weiterhin stimmberechtigt.

Personen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, zum Beispiel im Urlaub, können ebenfalls wählen.

Wer wegen eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland am Wahltag nicht wählen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Inneres und Wohnen.

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