Grenzschließung

Deutsche Sommerhausbesitzer können (auch) nicht über die Grenze

Deutsche Sommerhausbesitzer können (auch) nicht über die Grenze

Deutsche Sommerhausbesitzer können nicht über die Gre

Nordschleswig/Kopenhagen
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Ausländische Sommerhausbesitzer können während der Grenzschließung nicht ihr dänisches Eigentum besuchen – es sei denn sie sind dort wohnhaft. Ansonsten ist es kein triftiger Grund. Foto: dpa

Seit der Grenzschließung können deutsche Sommerhaustouristen keine dänischen Sommerhäuser beziehen. Die Regelung gilt allerdings auch für Deutsche, die in Dänemark ein Sommerhaus oder Eigentum besitzen.

Einreise-Hotline

Fragen zur Einreise nach Dänemark beantwortet die Hotline der Behörden unter der Telefonnummer 0045 7020 6044.

Die Freude war groß, als ein deutsches Ehepaar am Wochenende erstmals nach sieben Wochen wieder sein Sommerhaus auf Röm/Rømø besuchen konnte. Kein Einzelfall – aber dennoch scheinen diese Deutschen Glück gehabt zu haben, denn die derzeitigen Auflagen aufgrund der Coronakrise lassen auch für die deutschen Eigentümer eigentlich keinen Besuch zu.

Das Paar war nach Röm gereist, nachdem zwei Kolleginnen es bereits am Wochenende zuvor erfolgreich über die Grenze geschafft hatten. Sie hatten das Besitzdokument (tinglyst skøde) an der Grenze vorgelegt und durften danach einreisen. Ähnlich erlebte es das deutsche Paar am Wochenende: Der Polizist habe nicht einmal die Pässe kontrollieren wollen.

Auf Anfrage des „Nordschleswigers" erklärt eine Mitarbeiterin der Corona-Hotline für Einreisefragen, dass es sich um Einzelfälle handeln muss, denn die Einreise sei auch für ausländische Eigentümer von Immobilien weiterhin nicht erlaubt. Das gelte sowohl für Besitzer von Sommerhäusern, als auch von normalen Häusern oder zum Beispiel Booten/Jachten.

 

Kein triftiger Grund

Viele Deutsche besitzen ganz legal Sommerhäuser in Dänemark, weil sie einen besonderen und jahrelangen Bezug zum Land haben. Auch viele deutsche Boote liegen in den Segelhäfen Dänemarks.

„Die Einreise um Urlaub oder Zeit am Sommerhaus zu verbringen, ist nicht gestattet. Es ist kein triftiger Grund (anerkendelsesværdigt formål, redaktionelle Anmerkung)", erklärt die Mitarbeiterin.

Dabei gebe es keinen Unterschied, ob es sich um ein Sommerhaus oder ein normales Ganzjahres-Haus dreht. Nur wer seinen festen Wohnsitz dort hat, kann einreisen, so die Antwort.

 

Fehlinformation an der Grenze

„Wer sehen möchte, ob sein Haus noch da ist, Rasen mähen oder sich mit einem Handwerker verabreden möchte, kann, so wie die Regeln, zurzeit sind, nicht einreisen. Den Bescheid hätte die Polizei ihnen auch an der Grenze vermitteln müssen", erklärte die Hotline-Mitarbeiterin.

Die Regeln werden aber möglicherweise geändert, teilte sie mit. Vor dem 1. Juni wolle die dänische Regierung die Frage der Grenzöffnung/-schließung klären.

 

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