Hochwasser
Eigentum überschwemmt? – Was jetzt zu tun ist
Eigentum überschwemmt? – Was jetzt zu tun ist
Eigentum überschwemmt? – Was jetzt zu tun ist
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Das Hochwasser vom Wochenende wurde offiziell als Sturmflut eingestuft. Damit greift jetzt eine besondere Schadensersatzregelung. Aber nicht jeder oder jede kann diese Hilfe in Anspruch nehmen.
Der frühere Sturmrat (Stormrådet) heißt heute offiziell „Naturskaderådet“. Dieser hat das Hochwasser, das in der Nacht zu Sonnabend an großen Teilen der dänischen Ostküste verheerende Verwüstungen angerichtet hat, offiziell als Sturmflut deklariert und damit öffnet sich ein Sondertopf für Opfer der Naturkatastrophe.
Allerdings kann nicht jedermann diese staatliche Beihilferegelung in Anspruch nehmen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Schäden werden nicht von der eigenen Versicherung abgedeckt.
- Das Beschädigte ist feuerversichert.
Wer diese beiden Grundvoraussetzungen mitbringt, kann dem „Naturskaderåd“ den Schaden elektronisch melden. Zu finden ist das Online-Formular hier.
Eigene Versicherung kontaktieren
Allerdings rät der Sturmrat dazu, als Erstes die eigene Versicherung zu kontaktieren, um sich beraten zu lassen. Denn nur Schäden, die nicht von der eigenen Versicherung abgedeckt werden, können über diese Sonderbeihilfe abgegolten werden (siehe oben). Die eigene Versicherung hilft gegebenenfalls beim Ausfüllen des Formulars, so der Tipp des Rates.
Frist: 21. Dezember
Die Schäden müssen spätestens zwei Monate nach dem Naturphänomen angemeldet werden. Für die Sturmflut des Wochenendes lautet die Frist deshalb 21. Dezember 2023.
Wer sein Eigentum bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert hat, sollte bei der Schadensmeldung immer die Versicherung angeben, bei der die Feuerversicherung abgeschlossen wurde. Dabei ist es egal, ob die Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder Hausrat entstanden sind.