Deutschland

Einreise für Pferdehalter bedingt möglich

Einreise für Pferdehalter bedingt möglich

Einreise für Pferdehalter bedingt möglich

Apenrade/Aabenraa
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Die Versorgung mit Futter kann in Zeiten von Covid-19 für Pferdehalter mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein schwierig sein, wenn die Tiere in Nordschleswig stehen. Foto: Sara Wasmund

Die Corona-Pandemie stellt Pferdehalter, die ihre Tiere in Nordschleswig stehen haben, selbst jedoch südlich der Grenze wohnen, vor eine besondere Herausforderung. Eine Antwort des Justizministers auf eine parlamentarische Anfrage schafft nun Klarheit.

Besitzer von Pferden, die ihre Tiere in Nordschleswig stehen haben, selbst jedoch in Schleswig-Holstein wohnen, dürfen nach Dänemark einreisen, um ihre Tiere zu versorgen, wenn sie einen negativen Covid-19-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Dies hat Justizminister Nick Hækkerup (Soz.) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Eva Kjer Hansen (Venstre) klargestellt.

Pferde kein anerkennungswürdiger Einreisegrund

Eva Kjer Hansen hatte wörtlich gefragt, ob der Minister dafür Sorge tragen wolle, dass deutsche Pferdebesitzer über die Grenze kommen können, um ihre Tiere in Dänemark zu versorgen, sodass dies als anerkennungswürdiger Einreisegrund akzeptiert würde.

In seiner Antwort weist der Minister darauf hin, dass Deutschland momentan als „Hochrisikoland“ eingestuft wird, weshalb man für eine Einreise nach Dänemark sowohl einen anerkennungswürdigen Grund als auch einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen können müsse. Die Versorgung von Pferden könne momentan jedoch nicht als anerkennungswürdiger Grund akzeptiert werden. Eine Einreise für Einwohner aus Deutschland sei deshalb unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.

Ausnahmeregelungen für das Grenzland machen Einreise dennoch möglich

Der Minister führt in seiner Antwort allerdings weiter aus, dass für das Grenzgebiet besondere Regelungen gelten, unter anderem für Schleswig-Holstein. Damit solle den Besonderheiten der Bürger, die ihr Leben oftmals so eingerichtet hätten, dass sie ihren Alltag sowohl diesseits als auch jenseits der Grenze aktiv gestalten, Rechnung getragen werden.

Deshalb sind Einreisen für Bürger aus Schleswig-Holstein entweder mit einem anerkennungswürdigen Grund oder durch den Nachweis eines negativen Covid-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Dies bedeute, so der Minister, dass Pferdebesitzer mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein ohne einen anerkennungswürdigen Grund nach Dänemark einreisen dürfen, solange sie einen negativen Test vorweisen können.

Der Minister weist abschließend darauf hin, dass die Regierung die Einreisebeschränkungen nur so lange wie nötig aufrechterhalten möchte; gleichzeitig sei es jedoch unerlässlich, der Infektionsgefahr entsprechend vorzubeugen, um so gut wie möglich durch die Pandemie zu kommen.

Anfragen bei der Reichspolizei blieben unbeantwortet

Anfragen zu den durch Covid-19 bedingten Reisebeschränkungen hatte der „Nordschleswiger“ bereits Ende Oktober unter anderem von Pferdehaltern bekommen. Mehrere Anfragen bei der zuständigen Stelle der Reichspolizei sind bis heute unbeantwortet geblieben. Die schriftliche Antwort des Justizministers, die Fragestellerin Eva Kjer Hansen nach elf Tagen zuging, schafft nun die notwendige Klarheit.

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