Stadtentwicklung

Altes Rathaus zu verkaufen

Altes Rathaus zu verkaufen

Altes Rathaus zu verkaufen

Hadersleben/Haderslev
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Visionen und Ideen für die Nutzung des ehemaligen Rathauses an der Gåskærgade 26 gibt es viele. Foto: Ute Levisen

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Noch vor Jahresfrist wird das Prospektmaterial für das ehemalige Rathausgebäude der Domstadt fertig sein. Spätestens ab Januar kommenden Jahres soll es zum Verkauf angeboten werden. Beschwerlich hingegen dürfte die Abwicklung der dazugehörigen alten Kathedralschule sein, so die Einschätzung des scheidenden Bürgermeisters.

In bester Lage in der Haderslebener Innenstadt liegt der ehemalige Rathauskomplex. Dazu gehören zum einen die ehemalige Kathedralschule samt Festsaal sowie das alte Rathaus, zum anderen 152 öffentliche Parkplätze. Spätestens ab Januar soll das alte Rathaus zum Verkauf ausgeschrieben werden. Darauf verständigte sich der kommunale Finanzausschuss auf seiner jüngsten Sitzung.

Viele Parkplätze bleiben

Gute Nachrichten hat der Ausschussvorsitzende, Bürgermeister H. P. Geil (Venstre), für all jene Bürgerinnen und Bürger, die immer wieder auf ein mangelndes Angebot an Parkplätzen in der Innenstadt von Hadersleben verweisen. Von den nunmehr 152 öffentlichen Parkplätzen am alten Rathaus sollen auch nach einem Verkauf des Gebäudes 85 erhalten bleiben.

„Hinzu kommen 28 Parkplätze auf dem Innenhof der alten Kathedralschule“, so Bürgermeister Geil.

Der Verkauf der alten Kathedralschule dürfte nicht einfach werden. Foto: Ute Levisen

Kommunales Kopfzerbrechen wegen Kathedralschule

Kommunales Kopfzerbrechen bereitet den Politikern indes die alte Kathedralschule, die ebenfalls zum einstigen Rathauskomplex gehört: Da sie unter Denkmalschutz steht, hat die Kulturbehörde mit Blick auf die künftige Gestaltung und Nutzung ein Wörtchen oder zwei mitzureden. Die Kommune Hadersleben steht daher in engem Kontakt mit der Behörde, um zu klären, welchen künftigen Nutzungsrahmen es für das geschichtsträchtige Gebäude abzustecken gilt.

An Verkauf noch nicht zu denken

„Schon deshalb dürfte die Abwicklung beschwerlich werden“, sagt der Ausschussvorsitzende.
Eines steht fest: Solange eine klare Ansage seitens der obersten staatlichen Denkmalschützer und -schützerinnen aussteht, ist an die Erarbeitung von Verkaufsmaterial nicht zu denken. Auch eine vorübergehende Nutzung, beispielsweise durch Vereine, wird es nicht geben.

Ziehe dort erst einmal jemand ein, so Geil, werde es umso mühsamer, die Nutzerinnen und Nutzer im Falle eines Verkaufs wieder aus dem Haus zu bekommen.

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