Prozessniederlage

Freispruch für „Nordea“ – Hadersleben zahlt die Zeche

Freispruch für „Nordea“ – Hadersleben zahlt die Zeche

Freispruch für „Nordea“ – Hadersleben zahlt die Zeche

Hadersleben/Haderslev
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Auf der Stadtratssitzung am Dienstagabend dürfte es im geschlossenen Teil der Sitzung zu langen Diskussionen kommen. Foto: Ute Levisen

Vor sechs Jahren hatte Hadersleben die Großbank „Nordea“ auf Zahlung von fast 100 Millionen Kronen Schadenersatz verklagt. Jetzt hat das See- und Handelsgericht sein Urteil gefällt. Es endet mit einem Freispruch für „Nordea“. Die Kommune muss die Prozesskosten in Höhe von gut drei Millionen Kronen übernehmen.

Vor sechs Jahren zog die Kommune Hadersleben gegen die Großbank „Nordea“ vor Gericht. Sie fühlte sich von ihrer Bank schlecht beraten und forderte daher eine Entschädigung in Höhe von 96,767 Millionen Kronen.

30 Swap-Verträge

Die Kommune ist von 2007 bis 2012 in Verbindung mit der Aufnahme und Konvertierung von Darlehen 30 sogenannte Swap-Verträge mit „Nordea“ eingegangen. Dabei handelte es sich um Kredite, die den kommunalen Schuldenberg Kronen um 200 Millionen Kronen wachsen ließen.
Ein Swap ist ein Austausch von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung mit dem Ziel, einen Finanzierungs- oder Zins- bzw. Renditevorteil zu erlangen.

Schlecht beraten gefühlt

Die Kommune hatte damals argumentiert, sie sei einen Beratungsvertrag mit der Bank eingegangen, wobei „Nordea“ es unterlassen habe, auf Gebühren bei den Swap-Verträgen hinzuweisen. Damit habe sich die Bank beträchtliche Einnahmen gesichert.

Bekanntes Risiko

Das See- und Handelsgericht sieht dies anders. Die Kommune Hadersleben habe über die notwendigen Kenntnisse mit Blick auf Swap-Geschäfte und die damit verbundenen Risiken verfügt, heißt es in dem 152 Seiten umfassenden Urteil, das mit einem Freispruch für die Großbank endet. Darüber hinaus führt das See- und Handelsgericht an, dass Haderslebens Entschädigungsforderung gegen die Bank verjährt ist.
Das Gericht verfügt zudem, dass die Kommune Hadersleben binnen 14 Tagen die Prozesskosten in Höhe von 3,024 Millionen Kronen zu leisten hat – zuzüglich Zinsen und Mehrwertsteuer, wohlgemerkt.

Präzedenzfall

Die Kommune Hadersleben hatte den Fall bei ihrer Klage 2014 als prinzipiell bezeichnet und ist der Auffassung gewesen, dass dieser bei einem für die Kommune Hadersleben positiven Ausgang Präzedenz bilden und damit auch für andere Kommunen von entscheidender Bedeutung sein könnte.
Der Finanzausschuss der Kommune wird sich auf einer außerordentlichen Sitzung am 11. März mit dem Urteil befassen und entscheiden, ob die Kommune Berufung einlegen wird.

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