Kriminalität

Urteil für Messerstecherin: Ein Jahr Haft

Urteil für Messerstecherin: Ein Jahr Haft

Urteil für Messerstecherin: Ein Jahr Haft

Hadersleben/Sonderburg
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Vor einer Gaststätte im Herzen Haderslebens kam es im Mai zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf eine jetzt 21-Jährige auf einen jungen Mann einstach. Foto: Ute Levisen

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Im Frühjahr dieses Jahres kam es im Haderslebener Nachtleben zu einer Gewalttat, bei der ein junger Mann durch einen Messerstich in die Brust verletzt wurde. Nun hat das Gericht in Sonderburg eine junge Frau schuldig gesprochen.

Das Gericht in Sonderburg hat eine 21-jährige Frau am Donnerstag zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Zudem darf sie nach der Haft für ebenfalls ein Jahr am Nachtleben in dafür ausgewiesenen Gebieten nicht teilnehmen. Dies teilte die Polizei mit. Die Frau stritt die Tat ab.

Das Urteil geht auf eine Tat im Mai dieses Jahres in Hadersleben zurück. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die damals 20-Jährige einen 18-jährigen Mann vor einer Haderslebener Kneipe mit einem Messer in die Brust gestochen hatte. Die Lunge des Teenagers wurde perforiert, er schwebte aber nicht in Lebensgefahr. 

Täterin und Opfer kannten sich nicht

Nach Angabe der Polizei betrat die junge Frau nachts gegen 1.25 Uhr die Kneipe, kurze Zeit später kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, zu der die nun Verurteilte hinzugerufen wurde. Dann kam es zum Messerstich, Täterin und Opfer kannten sich nicht. 

Die Verurteilte ist für die Polizei keine Unbekannte. In das Urteil floss eine Körperverletzung vom Juli 2023 in Woyens (Vojens) ein. Damals hatte die junge Frau einer anderen Frau ins Gesicht geschlagen. 

Nach der jüngsten Tat am 5. Mai 2024 kam die junge Frau in U-Haft, in der sie nach dem Urteil verbleibt. Das Urteil nahm die junge Frau an.

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