Immaterielles Kulturerbe

Warum sich die UNESCO gegen das Grenzland entscheiden könnte

Warum sich die UNESCO gegen das Grenzland entscheiden könnte

Warum sich die UNESCO gegen das Grenzland entscheiden könnte

Apenrade/Aabenraa
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Der BDN-Hauptvorsitzende Hinrich Jürgensen muss die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben, dass das deutsch-dänische Minderheitenmodell immaterielles Kulturerbe wird. Foto: Archiv Riggelsen

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In dieser Woche fällt die Entscheidung darüber, ob das deutsch-dänische Minderheitenmodell von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wird. Die Vorzeichen sehen allerdings nicht sonderlich rosig aus.

„Ich würde es sehr schade finden, wenn es nicht klappt. Es wäre für die UNESCO eine verpasste Chance, seine Kriterien zu erweitern. Gerade in diesen Zeiten wäre es ein gutes Signal, wenn man unseren Weg im Grenzland von der Feindschaft bis hin zur Freundschaft mit der Anerkennung als Kulturerbe würdigen würde“, sagt Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger, der Dachorganisation der deutschen Minderheit in Nordschleswig, zur in dieser Woche bevorstehenden Entscheidung darüber, ob das deutsch-dänische Minderheitenmodell von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wird.

Vorbewertung sorgt für Pessimismus

Dass er aktuell eher pessimistisch ist, kommt nicht von ungefähr: Die Bewerbungen, über die der UNESCO-Ausschuss in dieser Woche entscheidet, erhalten zuvor von einer Fachkommission eine sogenannte Vorbewertung. Und genau die ist in diesem Fall nicht sonderlich gut ausgefallen.

Zusammengefasst kritisiert die Kommission in ihrem knapp dreiseitigen Bericht, dass die Bewerbung zu weit gefasst sei und nicht die Kriterien erfülle, um in die Liste der immateriellen Kulturerben aufgenommen zu werden. Unter anderem heißt es in dem Bericht: „Im Mittelpunkt der Bewerbung stehen vor allem die Bonn-Kopenhagener Erklärungen und die politischen Maßnahmen zur Wahrung der Minderheitenrechte und zur Diskriminierungsprävention. Dies sind zwar wichtige Maßnahmen, um die Rechte von Minderheitengemeinschaften zu gewährleisten, es ist jedoch unklar, wie diese Maßnahmen konkret mit den Grundsätzen und Zielen der Konvention in Verbindung stehen. Diese Maßnahmen sind möglicherweise besser geeignet, um in anderen internationalen Rahmenwerken für Kultur- und Menschenrechte in Betracht gezogen zu werden.“

Weiter heißt es, „dass sich die Bewerbung auf eine Kulturpolitik zur allgemeinen Integration von Minderheiten zu beziehen scheint, die keinen besonderen Bezug zum immateriellen Kulturerbe im Sinne von Artikel 2 des Übereinkommens hat.“

Die Kriterien der UNESCO

Zu diesen Kriterien, die zur Anerkennung als Kulturerbe berechtigen, gehören laut UNESCO unter anderem mündliche Überlieferung und Redewendungen, Darstellende Künste, soziale Praktiken, Rituale sowie traditionelle Handwerkskunst.

„Wir wussten, dass es schwierig wird und dass unsere Bewerbung etwas allgemeiner gefasst ist, als es die Kriterien vorsehen. Allerdings hatten wir die Hoffnung, dass die UNESCO angesichts der Besonderheit, die wir hier bei uns geschafft haben, seine Anforderungen ausweitet“, so Jürgensen.

Noch ist nichts verloren

Und dies kann auch tatsächlich noch passieren. Wie der Pressesprecher der deutschen UNESCO-Kommission, Timm Nikolaus Schulze, dem „Nordschleswiger“ bestätigte, obliegt die Entscheidung letztendlich komplett beim UNESCO-Ausschuss. „Theoretisch ist es möglich, dass sich der Ausschuss über die Vorbewertung der Fachkommission hinwegsetzt und die Bewerbung doch angenommen wird“, so Schulze.

Damit bleibt also nur abzuwarten, ob die UNESCO, wie es der BDN-Hauptvorsitzende hofft, die Chance doch noch ergreift, ein „gutes Signal zu setzen“.

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