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Entführung in Gravenstein: Kinder sind bei der Mutter

Entführung in Gravenstein: Kinder sind bei der Mutter

Entführung in Gravenstein: Kinder sind bei der Mutter

dodo/Ritzau
Gravenstein/Gråsten
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Die dänische Polizei ermittelt in dem Entführungsfall wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Foto: Rigspolitiet

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Die in der Silvesternacht entführten Kinder befinden sich nach Aussage der Mutter in ihrer Obhut und sind wohlauf.

Die beiden Kinder, die in der Silvesternacht in Gravenstein in zwei Autos entführt wurden, befinden sich bei ihrer Mutter, wie diese am Dienstag öffentlich machte.

In einer Stellungnahme heißt es: „Die Kinder sind wohlauf. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich derzeit aus Rücksicht auf das Wohlbefinden meiner Kinder keine weiteren Kommentare abgeben werde.“

Polizei: Keine unmittelbare Gefahr für die Kinder

Die deutschen Behörden hatten zuvor mitgeteilt, dass sie den Aufenthaltsort der Kinder herausgefunden haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg äußerte sich dahingehend, dass derzeit keine Anzeichen für eine unmittelbare Gefahr für die Kinder bestehen.

Die Polizei für Südjütland und Nordschleswig erklärte am Dienstag, sie arbeite daran, sicherzustellen, dass es den Kindern gut gehe. Gleichzeitig laufen weiterhin Ermittlungen bezüglich des Vorfalls, insbesondere im Hinblick auf mögliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Die Polizei vermutet, dass der Vorfall im Zusammenhang mit einem laufenden Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern der Kinder steht.

Darum nennt „Der Nordschleswiger“ keine Namen

„Der Nordschleswiger“ hat sich entschieden, die Namen der Familie nicht zu nennen, auch wenn andere Medien dies tun. Grundsätzlich nennen wir nur ausnahmsweise bei laufenden Verfahren und in Kriminalfällen Namen. Eine solche Ausnahme sehen wir hier nicht gegeben. Im Gegenteil: Es geht im Kern um eine private Auseinandersetzung um das Sorgerecht für die Kinder. Und gerade weil Kinder impliziert sind, ist nach Ansicht des „Nordschleswigers“ besondere Zurückhaltung geboten.

Dies wird uns nicht davon abhalten, den Fall mit aller journalistischen Sorgfalt zu beschreiben. Dies gilt auch für die prinzipiellen Aspekte um das Sorgerecht.

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