Stadtratsbeschluss

Kommune führt Gebühren auf Bauvorhaben ein

Kommune führt Gebühren auf Bauvorhaben ein

Kommune führt Gebühren auf Bauvorhaben ein

Sonderburg/Sønderborg
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Wer in der Kommune Sonderburg ein Carport errichten will, muss zukünftig eine Gebühr bezahlen. Foto: Yde Thomas/Ritzau Scanpix

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Wer in der Kommune Sonderburg in Zukunft bauen möchte, muss ab Januar 2023 für die Verwaltungsarbeit bezahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Ob Garage, überdachte Terrasse oder der Abriss eines Gebäudes, ab 1. Januar 2023 erhebt die Sonderburger Verwaltung eine Gebühr auf alle Bauprojekte. 1.124 Kronen Gebühr kostet es dann, wenn man einen Bauantrag bei der Kommune stellt.

Diese Summe gilt jedoch nur für private Bauvorhaben. Unternehmen zahlen für Baugenehmigungen einen Stundenpreis von 725 Kronen.

Spielplatzbau von Gebühren befreit

Ausnahmen gelten für den Bau von Spielplätzen und für Bauvorhaben von Vereinen – beides ist von Gebühren befreit.

„Wir waren uns im Stadtrat einig darüber, für die kommenden vier Jahre die Gebühren auf Bauangelegenheiten wieder einzuführen“, erläutert Stadtratspolitikerin Kirsten Bachmann (Schleswigsche Partei) die Situation.

Hintergrund des Beschlusses sind finanzielle Probleme der Kommune, der rund 20 Millionen Kronen im Haushaltsjahr für 2023 fehlen. Sparmaßnahmen und mehr Gebühren sind die Folge. Mehr dazu hier.

„Eine Wiedereinführung bedeutet, dass die Kommune Sonderburg weiterhin eine schnelle und effektive Bearbeitung von Bauanträgen leisten kann.“


 

So werden die Gebühren erhoben

Garagen, Carports, Schuppen, Treibhäuser, überdachte Terrassen: Feste Gebühr (1.124 Kronen)

Abriss von Gebäuden: Feste Gebühr (1.124 Kronen)

Baugenehmigung für den Bau von Wohnhäusern: Stundenpreis (725 Kronen).

Gewerbliche Bauten wie Industriegebäude, Lager- oder Etagengebäude: Stundenpreis (725 Kronen).

Spielplätze: keine Gebühr

Anträge von Vereinen für Veranstaltungen wie Events und Stadtfeste: keine Gebühr

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