Justizwesen

Verstöße gegen Corona-Einreisebestimmungen: 60 Tage Haft

Verstöße gegen Einreisebestimmungen: 60 Tage Haft

Verstöße gegen Einreisebestimmungen: 60 Tage Haft

Sonderburg/Sønderborg
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Foto: Karin Riggelsen (Archiv)

Elf Personen aus dem osteuropäischen Raum hatten bei der Einreise falsche Papiere vorgelegt und sind am Sonderburger Gericht jeweils zu 60 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Ungereimtheiten wurden unter anderem an den Übergängen Pattburg und Ellund festgestellt. Zur Urkundenfälschung kam der Verstoß gegen die Corona-Einreisebestimmungen hinzu.

Nahezu identisch sind am Gericht in Sonderburg/Sønderborg die Verhandlungen gegen elf Menschen aus Osteuropa verlaufen. Sie alle hatten bei Einreisen im Juli falsche Arbeitspapiere vorgelegt, um in der Corona-Krise einen anerkennenswerten Einreisegrund vorzutäuschen.

Alle elf haben dafür die Quittung bekommen. Laut Polizei für Südjütland und Nordschleswig sind sie wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen die Corona-Vorgaben allesamt zu 60 Tagen Haft verurteilt worden und werden des Landes verwiesen.

Neben dem Übergang Seth/Sæd entlarvte die Polizei unerlaubte Einreisen an den Übergängen Pattburg/Padborg und Ellund.

Am 5. Juli versuchten zwei Bulgaren im Alter von 25 und 45 Jahren in Pattburg mit falschen Angaben nach Dänemark einzureisen. Sie wurden bereits am 20. August für das Vergehen verurteilt.

Am Donnerstag in der Woche 36 mussten sich vor Gericht zwei Männer (39 und 55 Jahre) und eine Frau (25 Jahre), ebenfalls aus Bulgarien, verantworten. Sie hatten am 19. Juli versucht, über die Frösleer Autobahn mit einem angeblich anerkennenswerten Einreisegrund nach Dänemark zu gelangen.

In Seth überführten Kontrolleure am 12. Juli gleich sechs Ukrainer. Sie waren in einem Kleinbus in Richtung Norden unterwegs und hatten bei der Einreise ebenfalls falsche Arbeitspapiere vorgelegt.

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