Wirtschaft

Entschädigungsstreit im Fall Beier

Entschädigungsstreit im Fall Beier

Entschädigungsstreit im Fall Beier

Pattburg/Padborg
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Notdürftige Unterkunft in einem Lastwagenanhänger. Foto: Privat/Ritzau

Die wegen der Ausbeutung ausländischer Fahrer in die Schlagzeilen geratene Transportfirma Kurt Beier und ein ehemaliger Kooperationspartner fordern voneinander Schadenersatz. In Kolding kam die Sache vor Gericht.

Ein weiteres Kapitel ihrer Enthüllung der Machenschaften beim Unternehmen Kurt Beier kann die Gewerkschaftszeitung „Fagbladet 3F“ hinzufügen.

Es geht um eine Schadenersatzforderung in Höhe von rund zwei Millionen Kronen, die am Koldinger Gericht in dieser Woche verhandelt wurde.

Die Firma Beier war 2018 wegen haarsträubender Behandlung und Unterbringung meist philippinischer Fahrer in der Niederlassung in Pattburg international in Verruf geraten.

Nach der Enthüllung hatte das Unternehmen NTG (Nordic Transport Group) auf Drängen von Kunden die Zusammenarbeit mit Kurt Beier A/S beendet mit der Begründung, dass durch die schlechte Behandlung der Fahrer ein Vertragsbruch vorliegt, so 3F.

Forderung und Gegenforderung

Da NTG von einem auf den anderen Tag 50 Lastwagen für den Transport von Waren zu Kunden in Europa fehlten und nicht so schnell darauf reagieren konnte, entstand ein Schaden von ca. zwei Millionen Kronen. Geld, das die Firma als Schadenersatz von Kurt Beier fordert. In einer anderen Zivilklage, die laut Gewerkschaftsmagazin in Deutschland verhandelt wird, fordert NTG den Lohnausgleich zurück, der den ausländischen Beier-Fahrern gezahlt wurde.

Kurt Beier wiederum fordert seinerseits zwei Millionen Kronen von NTG mit der Begründung, dass die Vereinbarung nicht eingehalten wurde und damit Einbußen entstanden.

Laut „Fagbladet 3F" hatte Kurt Beier im Frühjahr 2019 eine Rechnung in Höhe von 2,3 Millionen Kronen an NTG geschickt. NTG akzeptierte lediglich einen Betrag von 300.000 und stellte eine Gegenforderung in Höhe von zwei Millionen Kronen.

Das Urteil wird am 14. Dezember bekannt gegeben, berichtet die Gewerkschaftszeitung.

Artikel und Videos als Beweise

Zur Verhandlung hatte der Anwalt von NTG eine Reihe der über 100 „3F"-Artikel und Videobeiträge zum Slum-Lager einschließlich Interviews mit betroffenen Fahrern als Beweismittel eingereicht. Darin sagten einige aus, dass sie trotz Erschöpfung oder Krankheitssymptomen zum Fahren gezwungen wurden und vorgeschriebene Lenkpausen missachten mussten.

Die Gegenseite argumentierte, dass Journalisten gerne mal Dinge ausmalen und das Material daher nicht als glaubwürdiger Beweis einfließen sollte.

NTG-Anwalt Morten Boe Jakobsen sah das anders. Es gebe keinen Anlass, an den Aussagen der Fahrer zu zweifeln, zumal sie sich gegenüber dem Center gegen Menschenrechte der Sozialbehörde ähnlich geäußert hatten, sagte der Anwalt laut „Fagbladet 3F“.

Keine Stellungnahme

Die Zeitung versuchte nach der Verhandlung, eine Stellungnahme von Firmenchef Kurt Beier zu bekommen. Er wollte sich aber nicht weiter dazu äußern.

Den Transportunternehmer erwartet im Mai 2021 in Sonderburg (Sønderborg) ein anderes Gerichtsverfahren. Er und führende Mitarbeiter werden beschuldigt, aus Profitgier ausländischer Fahrer ausgebeutet und ausgenutzt zu haben.

Die Anklagevertretung fordert Haftstrafen und die Beschlagnahmung eines erzielten Gewinns.

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